BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

06.08.2024

Foto: BVI-Präsident Thomas Meier © Dominik Pfau

Starkregen, Gewitter, Hagel – infolge des Klimawandels müssen Wohnungs- und Hauseigentümer damit rechnen, dass sich Extremwetterereignisse häufen. Umso wichtiger ist es, Immobilien hinreichend gegen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung genügt da meist nicht, betont Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Der Verband rät zu einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung und fordert, sie für Wohnungseigentümergemeinschaften zur Pflicht zu machen. 

„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt Wohnungseigentümergemeinschaften zwar eine Grundausstattung an Versicherungen vor, die vorhanden sein muss“, erklärt Meier. Dazu gehörten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Feuerversicherung sowie eine verbundene Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude. Dadurch sind gewisse Schäden, die an der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können, größtenteils abgedeckt. „Doch eine Gebäudeversicherung allein sichert nicht ausreichend gegen schwere Naturereignisse ab“, warnt der Immobilienexperte. Wollen sich Wohnungseigentümergemeinschaften vor den finanziellen Folgen eines Unwetters schützen, brauchen sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. „Angesichts des steigenden Risikos von Extremwetter ist diese Versicherung im Wohnungseigentum unerlässlich. Da sollte auf keinen Fall am falschen Ende gespart werden“, empfiehlt der BVI-Präsident.

BVI fordert Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Seit dem vergangenen Jahr wird in der Politik wieder vermehrt diskutiert, ob auch die Elementarschadenversicherung im Wohneigentum Pflicht werden sollte. Gegenstimmen kritisieren, dass eine weitere Pflichtversicherung das Wohnen zusätzlich verteuere. BVI-Präsident Thomas Meier hält dennoch eine Elementarschadenversicherung für dringend notwendig: „Ein schweres Unwetter oder eine Überschwemmung kann das Zuhause irreparabel zerstören – Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit.“ Die umfassende Absicherung sei essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.

Darauf sollten Wohnungseigentümer achten

In der Regel wird die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten. Oftmals gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze, die in den Verträgen vereinbart ist. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höchstentschädigung auch dem Wert des Gebäudes entspricht oder einen möglichst hohen prozentualen Anteil davon abdeckt, rät der BVI. Werterhöhende Baumaßnahmen, beispielsweise energetische Sanierungen, sollten dem Versicherer deshalb stets angezeigt werden. Ebenfalls wichtig beim Abschluss von Versicherungsverträgen sei der Unterversicherungsverzicht. Dieser schützt vor der Kürzung der Entschädigungsleistung, falls die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts ist.

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