Blockbuster im Angebot

29.05.2014

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Der demografische Wandel zwingt die Wirtschaft zum Umdenken. Qualifizierte Mitarbeiter treten selbstbewusster auf als früher und fordern wie selbstverständlich Betriebsrenten und bestenfalls auch noch eine betriebliche Krankenversicherung.

Letztlich kommt dies den Vermittlern zugute, denn beiden Geschäftsfeldern gehört die Zukunft. Die Streichung von Steuervergünstigungen in der bKV wird daran nichts ändern, und in der bAV sind sogar zusätzliche Vorteile in Sicht.

„Es ist ein Skandal", schimpft Bernhard Schindler, Präsident des Bundesverbandes demografischer Wandel – Unternehmerverband Deutschland e. V., „so geht´s nicht!" Sein Zorn richtet sich gegen die Bundesregierung, die zum Jahresbeginn die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge bei Zukunftssicherungsleistungen gekippt hat. Eigentlich eine Petitesse angesichts der enormen Steuerlast, der Unternehmen und Bürger ausgesetzt sind. Doch hier geht es um Grundsätzliches, im Klartext um die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Mit ihr haben nicht nur etliche PKV-Unternehmen Großes vor, die Kollektivvereinbarungen zu einem Pfeiler ihrer Geschäftstätigkeit ausbauen wollen. Immerhin erwarten laut einer Studie von Towers Watson 46 % aller Unternehmen angesichts des demografischen Wandels bis zum Ende dieses Jahrzehnts eine höhere Nachfrage nach Firmenangeboten zur bAV und zur bKV. Aufgrund der weit verbreiteten Befürchtung, dass der Staat sich immer stärker aus dem Gesundheitsbereich zurückziehen wird, erkennen sogar 65 % der befragten Unternehmen eine zunehmende Bedeutung von Healthcare-Benefits. „Gerade in den Bereichen Alters- und Gesundheitsversorgung gibt es eine starke Erwartungshaltung der Arbeitnehmer", erklärt Dr. Thomas Jasper, Leiter des Bereichs Retirement Solutions bei Towers Watson. „Die Unternehmen nehmen diese Verunsicherung wahr und zeigen eine große Bereitschaft, sich in diesen Bereichen stärker zu engagieren." Schon einige Monate zuvor hatte das Beratungsunternehmen in seiner Studie „Kranken-Zusatzversicherung – Bedarf an Gesundheitsleistungen" von einem riesigen Geschäftspotenzial gesprochen. Danach sahen fast zwei Drittel der Arbeitnehmer (63 %) Lücken im Leistungsangebot der GKV, nahezu jeder Zweite (49 %) hielt private Zusatzpolicen für unverzichtbar. 58 % der Befragten wünschten sich eine arbeitgeberfinanzierte bKV.

Und nun das: Zahlt der Chef seinem Mitarbeiter beispielsweise eine Zahnzusatzpolice zu einem Monatsbeitrag von bis zu 44 Euro, muss dieser zusammen mit dem Gehalt versteuert werden. Bis Ende 2013 waren die Beschäftigten von Steuern und Sozialabgaben hiervon befreit. In der Versicherungswirtschaft gehen die Meinungen darüber, ob der Wegfall der Subvention abträglich fürs Geschäft ist, allerdings ziemlich auseinander. Dr. Andreas Gent, im Vorstand der HanseMerkur nicht nur für den bKV-Vertrieb, sondern unter anderem auch für die Kooperationen mit gesetzlichen Kassen wie DAK-Gesundheit und HEK sowie mit Sparkassen wie der Haspa und dem Brillenhandel Fielmann zuständig, sieht hierin jedenfalls keine Gefahr fürs künftige Geschäft: „Die steuerliche Entlastung war nie ein Kernargument für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung. Arbeitgeber sind nach wie vor sehr interessiert an der bKV, die Anfragen zu diesem Thema sind jetzt sogar deutlich qualifizierter. Firmenchefs ist bewusst, dass es die Bindung von Fachkräften nicht zum Nulltarif gibt, wohl aber ein bedeutender Wettbewerbsfaktor ist. Während der Effekt einer Gehaltserhöhung schnell verpufft, bleibt die betriebliche Gesundheitsvorsorge ein Dauerthema, das für Mitarbeiter und ihre Angehörigen permanent positiv erlebbar ist." Ganz anders sieht dies Michael Johnigk, Vertriebsvorstand der SIGNAL IDUNA Gruppe: „Steuerliche Anreize bei der betrieblichen Krankenversicherung sind besonders für kleinere Betriebe attraktiv. Deshalb war hier die Steuerfreiheit ein wichtiges Verkaufsargument. Wir erwarten deshalb von der Politik, dass sie dieses wichtige Instrument zur Mitarbeiterbindung im Mittelstand wieder einführt."

Für ausbaufähig halten viele Beobachter die gesetzlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung, damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen besser erreicht werden können. Bei den KMU lässt die Verbreitung der bAV nämlich deutlich zu wünschen übrig. An vernünftigen Vorschlägen zu einer Verbesserung der Situation mangelt es nicht, und eine Umsetzung und rechtliche Vereinfachung würde auch dem Vertrieb einiges erleichtern und gute Argumente an die Hand geben. Zu den Befürwortern gehört Thomas A. Fornol, Leiter Intermediärvertrieb und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland: „Generell gilt: bAV muss einfach sein – und bei KMU umso mehr. Wir bei Swiss Life sprechen uns dafür aus, dass der Förderrahmen des § 3 Nr. 63 EStG ausgeweitet wird, um neben Entgeltumwandlung auch misch- oder arbeitgeberfinanzierte Versorgung zu ermöglichen. So kann ein komplexes Nebeneinander von verschiedenen Durchführungswegen beim Arbeitgeber vermieden werden." Damit liegt er auf einer Linie mit dem GDV, der schon im vergangenen Jahr in einem offiziellen Papier „Vorschläge zur Verbesserung der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und zur Begleitung eines flexiblen Übergangs in die Rentenphase" vorgelegt hat. Darin fordert der Verband die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung über § 3 Nr. 63 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung zeitgemäß anzupassen und auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. „Dadurch", so der GDV, „könnte das aufwändige Nebeneinander von Durchführungswegen vermieden und zugleich die Abdeckung des Erwerbsminderungsrisikos erleichtert werden." Im Klartext: Wenn ein Arbeitnehmer die bislang nach § 3 Nr. 63 EStG möglichen 4 % über eine Entgeltumwandlung bereits ausgeschöpft hat, müsste der Arbeitgeber nicht mehr mit einem zusätzlich von ihm finanzierten Anteil auf einen zusätzlichen Durchführungsweg ausweichen. Gerade dies verkompliziert bisher die betriebliche Altersversorgung dergestalt, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen lieber ganz die Finger davon lassen. Dass die Bundesregierung willens ist, in dieser Hinsicht tätig zu werden, zeigen verschiedene Äußerungen in den vergangenen Wochen.

Eher unwahrscheinlich dürfte es dem Vernehmen nach sein, dass in einem anderen Punkt für umfangreiche Abhilfe gesorgt wird. Auf Betriebsrenten fallen im Alter volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Das nimmt ihnen ein Stück Attraktivität, weswegen Swiss Life-Manager Fornol fordert: „Rentenleistungen, die aus Entgeltumwandlung stammen, sollten von der Beitragspflicht zur Krankenversicherung befreit werden." Doch der Gesetzgeber wird diesem Wunsch kaum nachkommen, sind umgewandelte Entgeltbestandteile doch bereits in der Ansparphase von der Sozialversicherungspflicht befreit. Denkbar ist hingegen, dass Betriebsrenten zumindest mit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt werden. Bei diesen kommt ein Teil des Krankenversicherungsbeitrages als Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenkasse. Das würde die bAV noch deutlich attraktiver gestalten. Kritiker halten dem Modell dennoch immer wieder entgegen, die mit der Entgeltumwandlung gesparten Sozialversicherungsbeiträge wirkten sich am Ende derart ungünstig auf die Altersrente aus, dass die viel gepriesenen Vorteile der bAV zur Makulatur würden. Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig und erschwert Vermittlern ungemein die Beratung. Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement und für die bAV bei HDI verantwortlich, räumt damit jedoch nachdrücklich auf: „Es wäre ein großer Irrtum zu glauben, dass der Verlust der Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung im Laufe der Zeit durch eine Betriebsrente nicht kompensiert werden kann. Die Berechnungen von Dr. Thomas Schanz, unabhängiger Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung, sprechen hier eine ganz deutliche Sprache. Er hat anhand eines Standardfalls verschiedene Szenarien analysiert und kam zu dem Ergebnis, dass sich die bAV per Entgeltumwandlung grundsätzlich für alle Arbeitnehmer lohnt, deren Gesamteinkünfte über 20.000 Euro jährlich liegen. Und zwar sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase." In der Erwerbsphase spare der Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sodass der Nettoaufwand bei rund der Hälfte des Betrages liege, den er bei einer privaten Versicherung aufwenden müsste. Währen der zum Beispiel in die private Rentenversicherung 100 Euro investieren müsse, reichten bei der Betriebsrente rund 55 Euro. In der Rentenphase liege die bAV-Nettorente über alle Gehaltsgruppen hinweg im Schnitt um rund 29 % höher als eine privat finanzierte Nettorente. Dabei seien die Belastung der Betriebsrente mit den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die anfallende Steuer und die Minderung der gesetzlichen Rente aufgrund der Entgeltumwandlung bereits berücksichtigt.

Fazit

Die betriebliche Krankenversicherung dürfte sich trotz des Fortfalls der Steuerbegünstigung zu einem Erfolgsmodell entwickeln. Die bAV ist ein Erfolgsmodell und wird es auch bleiben. Und noch mehr: Erwartbare Verbesserungen der Rahmenbedingungen werden die Attraktivität und die Verbreitung möglicherweise kräftig erhöhen. (hwt)

bKV und bAV – Printausgabe 03/2014