BaFin und LKA durchsuchen Büros der Vereinigung „Königreich Deutschland“

29.11.2023

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Wegen des Verdachts auf unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte steht die Vereinigung „Königreich Deutschland“ im Visier von Aufsichtsbehörden und Polizei. Seit den frühen Morgenstunden heute durchsucht die BaFin zehn Objekte der Vereinigung „Königreich Deutschland“ in mehreren Bundesländern.

Umfangreiche Aktionen von Strafverfolgungsbehörden

Die BaFin wird bei den Durchsuchungen von Kräften anderer Behörden unterstützt: von der Deutschen Bundesbank, dem Landeskriminalamt Sachsen sowie von den Bereitschaftspolizeien des Landes Sachsen und des Bundes und der örtlichen Polizei. Die Finanzaufsicht verfolgt mit den Durchsuchungen die mutmaßlichen unerlaubt betriebenen Finanzgeschäfte des „Königreich Deutschland“, um das Ausmaß dieser Geschäfte, sowie die Verbindungen und Netzwerke dieser Vereinigung aufzuklären. Darüber hinaus unterstützt die BaFin die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden.

Verdacht auf unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte

Es besteht der Verdacht, dass durch das „Königreich Deutschland“ ohne die dafür notwendige Erlaubnis Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben werden. Bereits seit vielen Jahren geht die BaFin gegen den hinter dem „Königreich Deutschland“ stehenden Hauptbeschuldigten mit Nachdruck und den ihr zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln vor. Sie hat dessen unerlaubt betriebene Geschäfte mehrfach untersagt und angeordnet, dass diese abgewickelt werden.

Trotzdem setzte der selbsternannte „König von Deutschland“ seine unerlaubten Geschäfte immer wieder fort – trotz verwaltungsrechtlicher Zwangsmaßnahmen, einer Verurteilung wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte und trotz der zwangsweisen Schließung von „Repräsentanzen“ seiner „GemeinwohlKasse“ durch die BaFin im Februar 2023.

Fantasiestaat „Königreich Deutschland“

Der Fantasiestaat „Königreich Deutschland“ (KRD) wurde im September 2012 in der Lutherstadt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) „ausgerufen“. Der Gründer des KRD hatte sich in einem „Staatsgründungsakt“ zum „Obersten Souverän“ ernennen lassen. Mit diesem staatsähnlichen Konstrukt versucht das KRD, sich als Gegenentwurf zum System der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. Der Verfassungsschutz stuft das „Königreich Deutschland“ – eine der bundesweit mitgliederstärksten „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Gruppierungen – als extremistisch ein.

BaFin hat bereits mehrfach Verstöße gegen das Aufsichtsrecht angezeigt

Neben eigenen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen hat die BaFin die ihr bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Verstöße gegen das Aufsichtsrecht in den vergangenen Jahren konsequent, wiederholt und unmittelbar bei den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt. Die illegalen Bank- und Versicherungsgeschäfte des „Königreichs Deutschland“ sind Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren geahndet werden können. (mho) 

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