AfW fürchtet Steuerverschärfungen

25.05.2021

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Aktuell prüft die EU-Kommission, ob die Steuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen und Versicherung verändert werden soll. Der AfW fordert in diesem Zusammenhang Vereinfachungen und Verbesserungen statt Verschärfungen.

Beim Umsatzsteuergesetz handelt es sich um die deutsche Umsetzung der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie. Für den deutschen Gesetzgeber bestehen hier nur wenige Wahlmöglichkeiten und der größte Teil der EU-Richtlinie muss vollständig übernommen werden. Weil sich in den vergangenen 50 Jahren, in denen die wesentliche Steuerbefreiung für die Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche formuliert wurde, viel verändert hat, prüft die EU-Kommission, ob die Regeln angepasst werden müssten. Das weitere Vorgehen soll im vierten Quartal bekanntgeben werden. Dann soll auch bereits ein erster Änderungsentwurf vorgelegt werden.

Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahren hat nun der AfW mit Unterstützung seines steuerpolitischen Beraters, Steuerberater Daniel Ziska von GPC Tax Berlin, im Wesentlichen folgende Positionen vertreten:

  1. Die bisherigen Steuerbefreiungen müssen mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
  2. Um das ganze System zu vereinfachen, wäre eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, so wie man sie bei bestimmten exportorientierten Umsätzen kennt, das Beste.
  3. Auch die Beratung zu den Produkten der Finanzdienstleistung sowie die Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten müssen von der Steuer befreit werden, um aufwendige Abgrenzungsprobleme zu lösen.
  4. Wenn sich Unternehmen Kosten teilen, darf dies nicht zu einer Umsatzsteuerbelastung führen.
  5. Die umsatzsteuerliche Organschaft (Umsatzsteuergruppe), welche die Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Gesellschaften eliminiert muss auch länderübergreifend möglich sein.

„Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte. Wir werden das Thema weiter aktiv begleiten“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. (ahu)