Folgen verfassungswidriger Steuergesetze

25.06.2015

Dr. Klaus-R. Wagner

Läßt ein Steuergesetz Gestaltungen zu, mit denen Steuerentlastungen erzielt werden können, die das Gesetz nicht bezweckt und die gleichheitsrechtlich nicht zu rechtfertigen sind, dann ist das Steuergesetz verfassungswidrig (BVerfG 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, WM 2015, 82, 95. und nicht die Gestaltung Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)).

Diese Aussage des BVerfG aus seinem Erbschaftssteuerurteil läßt sich durchaus verallgemeinern. Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist , ist Gegenstand dieses Beitrages.

Es ist immer wieder anzutreffen, daß steuerorientierte Gestaltungen von Finanzämtern nicht anerkannt werden und es deshalb zu erheblichen Steuernachforderungen kommt, auch rückwirkend. Dies wird nicht selten von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen begleitet, die ruf- und imageschädigend sich in den Medien wiederfinden. Der Eindruck, der zurückbleibt, ist der, als ob Finanzämter bzw. Staatsanwaltschaften entscheiden, was Maßstab für rechtmäßiges Verhalten von Steuerpflichtigen ist. Dem ist nicht so.

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Dr. Klaus-R. Wagner Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht

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