Eigentor für BVK?
06.03.2018
Der Fall eines Maklerpartners von blau direkt zeigt, dass sich der BVK mit seinem Rechtsstreit gegen Check24 möglicherweise ein Eigentor geschossen hat / Foto: © Maksim Pasko - stock.adobe.com
Ein Makler von blau direkt ist zwischen die Fronten im schwelenden Konflikt zwischen dem BVK und Check24 geraten. Lesen Sie selbst, wie die Geschichte ausging und warum sie letztlich für den BVK negativ verlief.
Seit Monaten beschäftigt der Rechtsstreit zwischen dem BVK und Check24 die Branche der Versicherungsmakler. Nach dem es zuletzt zu einem Ordnungsgeld verurteilt wurde, schlug das Vergleichsportal zurück und mahnte drei BVK-Mitglieder ab. Ein BVK-Mitglied finden, diesem Unregelmäßigkeiten bei der eigenen Webseite nachweisen und dann abmahnen: Was auf den ersten Blick recht einfach klingt, ist es überhaupt nicht: Es gibt keine öffentliche Liste, welche Makler Mitglieder im BVK sind. „Am Ende hat Check24 vermutlich einfach nach den Stichworten ‚BVK‘ und ‚Makler‘ gegoogelt, um seine drei Beispielfälle zu finden“, spekuliert blau direkt Geschäftsführer Oliver Pradetto. Das könnte ein Grund sein, warum Check24 ausgerechnet einen Maklerpartner von blau direkt abmahnte. So unterstützt der Lübecker Maklerpool seine Partner bei der Optimierung für Suchmaschinen und Onlinegeschäft, was die Möglichkeit erleichtert, diese bei Google zu finden. „Unser Makler wandte sich zunächst an den BVK selbst“, erläutert Pradetto. „Das lag ja auch auf der Hand, immerhin war allein seine BVK-Mitgliedschaft ausschlaggebend dafür, dass ausgerechnet er in die Schusslinie geriet.“
„BVK hat mich im Stich gelassen“
BVK-Präsident Michael H. Heinz teilte dem betroffenen Makler mit, dass sich ein Mitarbeiter um das Problem kümmere. Dieser wiederrum verwies den Makler auf einen Anwalt. Von der empfohlenen Anwaltskanzlei bekam der Makler die Empfehlung, die Unterlassung zu unterschreiben und lediglich in Bezug auf die Höhe des Geschäftswertes hin zu feilschen. Die Anwälte würden dies gerne für ihn erledigen, jedoch müsse der Makler die Anwaltskosten selbst tragen. Da der Makler mit dieser Antwort unzufrieden war, wandte er sich an blau direkt. „Wir garantieren Maklern, dass wir sie von wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen freihalten, die in Zusammenhängen mit unseren Softwareangeboten stehen, weswegen der Makler bei uns nachfragte“, so Poolchef Pradetto. „Zwar hat die Übergabe der Erstinformation nicht direkt etwas mit unseren Vergleichsrechner-Angeboten zu tun, aber wir waren einigermaßen verwundert, dass Check24 ausgerechnet einen unserer Makler angriff.“
blau direkt konnte erreichen, dass die für das Homepagedesign des Maklers zuständige Firma „maklerhomepage.net“ sich zur Kostenübernahme bereit erklärte. Die auf die Vertretung von Makler spezialisierte Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow übernahm die rechtliche Vertretung des abgemahnten Maklers.
Keine gerichtliche Verhandlung nötig
Bereits vor der gerichtlichen Verhandlung konnte das Verfahren abgeschlossen werden. „Vor Gericht soll man nur ziehen, wenn das Gegenüber nicht kompromissbereit ist. Das konnte ich mir von den Kollegen von Check24 aber beim besten Willen nicht vorstellen“, erzählt der Lübecker Poolchef. „Ich habe kurzerhand den Chef von Check24 kontaktiert und meine Vermutung geäußert, dass wir und unser Makler gar nicht als Gegner gemeint wären.“ So sehe man bei blau direkt das Onlinegeschäft nicht grundsätzlich als Verstoß gegen den Berufsethos des Maklers, sondern als moderne Ausprägung zeitgemäßen Kundenservices. In dieser Hinsicht seien sich Check24 und blau direkt einig.
„Tatsächlich erhielten wir postwendend Mitteilung, dass man nicht beabsichtigt habe, einen unserer Maklerpartner zu erwischen“, freut sich Pradetto. „Es zeigt sich vollkommen klar, dass es den Kollegen aus München nicht um eine Bestrafung von Maklern geht“, so Oliver Pradetto. Stattdessen habe der BVK mit Check24 selbst einen Makler angegriffen. Als Grund hierfür macht man blau direkt aus, dass sich der Verband ganz allgemein gegen die Nutzung moderner Medien als Verkaufsplattform für Makler wende. Aus diesem Grund würde der BVK den betroffenen Maklern Hilfe verweigern, mutmaßt man beim Maklerpool. „Wer einen Verband für sich sprechen lässt, sollte konsequent sein und den Forderungen für die er seinen Verband legitimiert selber folgen“, meint Pradetto. „Wenn ich einen Verband dafür bezahle, damit er sich gegen Maklerkollegen wendet, die Onlinegeschäft betreiben, sollte ich als Makler besser nicht versuchen, selber online Kunden zu gewinnen. Eine Mitgliedschaft im BVK bedeutet letztlich ein Verzicht auf die eigene Zukunftsfähigkeit.“ Check24 verzichtete schließlich auf die Durchführung der Abmahnung.
Obwohl für den Makler die Angelegenheit außer Zeit und Nerven nichts gekostet hat, trat er aus Enttäuschung über die unbefriedigende Hilfe von Seiten des BVK aus dem Verband aus.
Wie der BVK auf die Vorwürfe reagiert lesen Sie hier. (ahu)