DIA: Zu kurzer Zeithorizont bei Rentenreform
03.11.2016
Nach Meinung des DIA soll jeder selbst entscheiden, wann er in Rente gehen möchte / Foto: ©Thomas Reimer fotolia.com
Für das Deutsche Institut für Altersvorsorge greift der betrachtete Zeithorizont bei der Rentenreform zu kurz. Der Blick auf andere Länder verrät, dass auch längere Zeiträume betrachtet werden können.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) fordert, dass für die Reformvorschläge des Rentensystems ein langfristigere Projektionen zugrunde gelegt werden, als dies bislang der Fall ist. Nur so lassen sich das Ausmaß der demografischen Veränderungen und die Folgen von Eingriffen in das System ausreichend abschätzen. Ende September 2016 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstmalig Berechnungen bis 2045 vorgestellt, nachdem jahrelang lediglich mit offiziellen Projektionen bis 2030 gearbeitet wurde, obwohl die demografischen Belastungen gerade nach 2030 noch erheblich sind. Außerdem liegen wissenschaftliche Studien zur Entwicklung bis zum Jahr 2060 vor.
Die damalige Rot-Grüne Bundesregierung verwendete bei der bei zu Beginn des Jahrtausends konzipierten Rentenreform einen Prognosezeitraum von 30 Jahren. Damit sind also bei einer ähnlichen Planungssorgfalt Berechnungen bis 2045 bzw. 2050 erforderlich. Diese Zeitspanne reicht allerdings nicht aus, um des gesamten Lebenszyklus eines Versicherten zu berücksichtigen. So gehen Versicherte, die im heute im Alter von 20 Jahren ins Erwerbsleben eintreten, nach gegenwärtiger Gesetzeslage im Jahr 2063 in Rente und beziehen dann nach heutigen Schätzungen etwas bis 2080 die Leistungen.
International wird bereits mit längeren Projektionszeiträumen gearbeitet. So betrachtet in den USA der jährliche Rentenversicherungsbericht der Social Security Administration einen 75-jährigen Zeithorizont. In Schweden wird für das Rentensystem derzeit bis 2090 gerechnet. (ah)