Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden

19.09.2016

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Beabsichtigte Neubewertung aller Gebäude muss grundsätzlich in Frage gestellt werden, das fordern NABU, Mieterbund und Tübingens OB Boris Palmer und kritisieren gemeinsam und stellvertretend für eine Vielzahl von Verbänden und Bürgermeistern, den Gesetzesantrag zur Reform der Grundsteuer.

(fw/rm) Diesen bringen die Länder Hessen und Niedersachsen am Freitag in den Bundesrat ein. Dieser sei jedoch ungerecht, umwelt- und stadtentwicklungspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich fragwürdig. Als gerechte, investitionsfreundliche, die kommunalen Finanzen sichernde, die kommunale Planung unterstützende und zudem verfassungsfeste Alternative fordern die Verbände eine Vereinfachung der Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer. Die Reform der Grundsteuer ist längst überfällig. Gemäß vorliegenden Gesetzesantrag soll die Grundsteuer jedoch im Wesentlichen eine Gebäudesteuer bleiben. Damit bliebe das Liegenlassen von mit Baurechten versehenen und erschlossenen, aber unbebauten oder teilbebauten Grundstücken oder das Halten von Leerständen steuerlich attraktiv, und praktisch jede bessere und effizientere Grundstücksausnutzung hätte künftig eine höhere Grundsteuer zur Folge. Grundstückseigentümer müssten neu in regelmäßigen Abständen eine Steuererklärung zum jeweiligen Stand ihrer Grundstücksnutzung abgeben, zum Beispiel bei Aufstockungen, An- oder Umbauten, Dachgeschossausbauten oder Umnutzungen, und die Finanzämter würden zu eigenen Vor-Ort-Erhebungen ermächtigt. Der Gesetzesantrag der Länder führt als neues Bewertungsziel der Gebäudebewertung den "Kostenwert" ein - ein abenteuerliches Konstrukt. Denn Herstellungskosten und wirkliche Werte sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Der "Kostenwert" führt zu nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlungen, etwa zwischen Neubauten und gleichwertigen, modernisierten Altbauten und somit auf gefährliches verfassungsrechtliches Glatteis. "Gleichwertige Gebäude würden weiterhin ungleich besteuert. Die verfassungsrechtlichen Probleme der Grundsteuer - Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das steuerrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit - blieben mit diesem Gesetz ungelöst", kritisierte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. "Wir appellieren erneut dringend an die Landesregierungen und den Bundesrat, diesen unausgereiften und unzulänglichen Gesetzentwurf abzulehnen beziehungsweise am besten gar nicht erst einzubringen", sagte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. "Der Gesetzentwurf schützt vor allem die Interessen derer, die bebaubare Grundstücke dem Markt vorenthalten und auf steigende Grundstückspreise spekulieren, führt zu Höherbelastungen im Geschosswohnungsbau und bestraft den Neubau. Auf Mieter käme eine Mehrbelastung zu. Das halten wir nicht nur angesichts der in vielen Städten herrschenden Flächenknappheit und der bereits heute zu hohen Mieten für kontraproduktiv und ungerecht", so Siebenkotten weiter. "Es dürfen nicht diejenigen steuerlich bestraft werden, die eine vom Gemeinderat gewünschte städtebauliche Entwicklung in die Tat umsetzen", so der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer. "Eine Gebäudesteuer arbeitet gegen die kommunale Planung, eine Bodensteuer arbeitet für sie. Vor dieser Richtungsentscheidung stehen wir. Bliebe die Grundsteuer in der Hauptsache eine Gebäudesteuer, vergeben wir uns eine riesige Chance zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Entbürokratisierung. Wir erwarten von den Ländern endlich eine ergebnisoffene und konstruktive Auseinandersetzung mit der reinen Bodensteuer. Zur Erzielung gleich hoher Einnahmen müssen wir nicht die Gebäude besteuern; der Grund und Boden als Besteuerungsgrundlage genügt völlig", so Palmer. NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt ergänzte: "Es gilt, Bauflächen und Gebäude möglichst effizient zu nutzen. Jede Baulücke, die geschlossen wird, jedes leer stehende Gebäude, das wieder in Nutzung gelangt, ist nützlich - ein Neubau auf der grünen Wiese weniger. Dafür brauchen wir die Grundsteuer als Bodensteuer." Landauf, landab, selbst in besten Lagen, bleiben Baulücken, Gewerbebrachen oder leere Gebäude jahre- oder gar jahrzehntelang ungenutzt. Die Grundsteuer auf solche Grundstücke ist in der Regel praktisch vernachlässigbar. Spekulative Gewinne und überhöhte Mieten sind eine der Folgen. Der Gesetzentwurf (BR-Drucksache 515/16), den Hessen und Niedersachsen am 23. September 2016 in den Bundesrat einbringen, würde an diesen Fehlanreizen nicht nur nichts ändern, sondern sie teilweise sogar noch verstärken. Die Finanzminister selbst rechnen für die von ihnen vorgeschlagene, deutschlandweite Grundstücks- bzw. Gebäudeneubewertung mit einem Vorbereitungs- und Umsetzungszeitraum von rund zehn Jahren, sehen sich aber zu einer Kostenschätzung dafür außer Stande. Im Gesetzesantrag heißt es außerdem, der gewählte Bewertungsansatz sei alternativlos. Damit ignorieren die Länder eine seit Jahren von Vielen empfohlene und geforderte Alternative: Eine reine Bodensteuer - Verzicht auf jedwede Gebäudebewertung - wäre innerhalb kürzester Zeit realisierbar, denkbar einfach zu administrieren und vollkommen neutral gegenüber Ausmaß, Art und Alter einer Überbauung. Als Bewertungsgrundlagen würden lediglich die Grundstücksgrößen und die bereits flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerte benötigt. Die Grundsteuer als reine Bodensteuer würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen und sich dämpfend auf die Bodenpreise auswirken, setzte den nötigen, breitenwirksamen Investitionsanreiz zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnraum und unterstützte die städtebaulich gewünschte Innenentwicklung statt sie zu behindern und zu bestrafen. Ungleichbehandlungen und verfassungsrechtliche Probleme wären von vornherein ausgeschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger wäre eine reine Bodensteuer leicht verständlich und gut nachvollziehbar. www.grundsteuerreform.net www.mieterbund.de www.NABU.de