AIFMD und KAGB haben Spuren hinterlassen

29.09.2014

**Die AIFM-Direktive (AIFMD) sowie das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) haben den Bereich der alternativen Investmentfonds (AIF) stark verändert. *finanzwelt* befragte Dr. Holger Sepp (Mitglied der Geschäftsführung der CACEIS Bank Deutschland GmbH) nach einer Verortung des Marktes.**

"Einerseits mussten Emissionshäuser von geschlossenen Fonds in den vergangenen Monaten die Lizenz als AIFM beantragen und ihr Geschäft an die geänderten oder gar neuen administrativen Anforderungen anpassen. Nebst Fondsanbietern sind auch die Verwahrstellen von den Regularien betroffen: Sie müssen als Partner der Emissionshäuser nun in die entsprechenden Kontrollprozesse eingebunden werden. So weiten sich die Kontrollaufgaben der Verwahrstellen aufgrund der Novellierung aus, um insbesondere den Anlegerschutz nachhaltig zu verbessern. Bisher haben sich neben den alternativen Verwahrstellen nur wenige klassische Verwahrstellen im Bereich der Sachwertfonds positioniert – aktuell werden drei bis sechs Provider aktiv wahrgenommen.

Gesetzgeber definiert Art und Umfang der Kontrollen neu

Die Mittelverwendungskontrolle, die einige Manager von geschlossenen Fonds bereits vor der Regulierung durchgeführt haben, reicht heute nicht mehr aus. Die neu definierten Kontrollen zeichnen sich durch folgende Merkmalen aus: Da die Einbindung einer Verwahrstelle nunmehr gesetzlich geregelt ist, ist auch der Prüfungsumfang gemäß der gesetzlichen Vorgaben festgelegt und standardisiert. Diese Kontrollen betreffen neben der Fondsgesellschaft auch die zugehörigen Zweck- oder Beteiligungsgesellschaften. Dabei erfolgen die Kontrollen der Verwahrstelle über die gesamte Fondslaufzeit.

Die Verwahrstelle ist nunmehr für offene sowie für geschlossene Investmentfonds gleichermaßen ein neutraler Partner, der auf Basis einheitlicher gesetzlicher Regelungen agiert. So eröffnen sich insbesondere den Emissionshäusern geschlossener Fonds neue Chancen und Perspektiven.

Emissionshäuser organisieren ihren Aufgabenbereichen neu

Bisher waren die Emissionshäuser autark organisiert und hatten ihre Arbeitsprozesse individuell implementiert. Nun überprüfen einige Fondsanbieter ihre Kernkompetenzen und wägen das Outsourcing von bestimmten Bereichen an externe Partner ab. Aufgaben wie das Portfolio Management, das Produktmanagement, der Vertrieb, das Risikomanagement sowie das Controlling mit stringentem Kostenmanagement zählen zu den Kernkompetenzen und werden somit voraussichtlich weiterhin „in-house" erbracht. Anders könnte es sich in den Bereichen verhalten, die nicht zu den Kernkompetenzen gehören, wie beispielsweise Aufgaben aus dem Middle- oder dem Back-Office. Diese können potenziell an externe Service Provider, insbesondere Verwahrstellen, ausgelagert werden.

Führende Verwahrstellen positionieren sich als „One-Stop-Shops"

Etablierte Verwahrstellen werden zukünftig zusätzliche Leistungen für die entsprechenden Emissionshäuser anbieten, die über die gesetzliche Verwahrstellenfunktion hinausgehen. So werden Dienstleister vereinzelt bereit sein, im Sinne der Verlängerung der Wertschöpfungskette Back-Office Services aus dem Bereich der Fondsadministration in Teilen zu übernehmen oder ein – im Rahmen des rechtlich Möglichen – vollständiges Insourcing anzubieten. Dabei könnten die hierfür spezialisierten Mitarbeiter der Emissionshäuser durch die Verwahrstelle übernommen oder das Geschäft gemeinsam mit einem Kooperationspartner über ein gemeinsames Joint Venture durchgeführt werden. Voraussetzungen sind hier ein breites Know-how der Asset-Klassen sowie die Fähigkeit zur Abbildung der Spezifika geschlossener Fonds seitens des Dienstleisters. Gut geeignete Partner sind dabei diejenigen Service Provider, die als „One-Stop-Shop" eine Vielzahl von Services aus einer Hand anbieten können. Dies bietet wiederum Emissionshäusern die Möglichkeit, die Anzahl der externen Dienstleister möglichst gering zu halten.

Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit ist ein professioneller Onboarding-Prozess zwischen Emissionshaus und Verwahrstelle. Die Verwahrstelle muss demnach über die notwendige Expertise bezüglich der Sachwertfonds verfügen. Dazu gehören auch das Know-how der typischen Abläufe innerhalb eines Emissionshauses sowie die Erfahrung im Aufsetzen der zugehörigen Fonds. Darüber hinaus sind bei den alternativen Investmentfonds, die sich inhaltlich stark unterscheiden, die Service Level Agreements (SLA) unbedingt an die jeweilige Asset-Klasse anzupassen. Die Differenzierung zeigt sich in der Beschaffenheit der jeweiligen Sachwerte, von Immobilien über Private Equity, Flugzeuge, Erneuerbare Energien bis hin zu Schiffs-Containern. Ein individueller Service-Level-Agreement-Katalog schafft Sicherheit für beide Partner. Darüber hinaus ermöglichen kundenspezifische Ansprechpartner eine persönliche und individuelle Betreuung. So kann die Verwahrstelle auf die speziellen Anforderungen der Emissionshäuser von Sachwertfonds eingehen, denn diese erfordern häufig eine intensive fachliche Interaktion zwischen dem Fondsmanager und dem Dienstleister. Schließlich müssen Verwahrstellenpartner länderübergreifende Services anbieten können: Einige Emissionshäuser agieren in mehreren Ländern und suchen daher einen Partner, der entsprechend international aufgestellt ist.

(Autor: Dr. Holger Sepp (Mitglied der Geschäftsführung der CACEIS Bank Deutschland GmbH)