34f-Vermittler: Abgabefrist für Jahresprüfung nach § 24 FinVermV nicht verpassen

03.09.2014

„Vielen Vermittlern von Kapitalanlagen nach Paragraf 34f der GewO ist nicht bekannt, dass sie im Zusammenhang mit der aktuellen Verordnung zur Finanzanlagenvermittlung ihre Unterlagen jedes Jahr von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen und den Prüfungsbericht mit dem Prüfungsvermerk der zuständigen Behörde einreichen müssen".

Dies erklärt Gabriele Hahne, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin in der Kanzlei Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mit Sitz in Dülmen. Erstmals dürfte dies zum Ende des Jahres vakant werden, denn die Berichte müssen jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres für das vorherige Geschäftsjahr eingereicht werden.

Kapitalanlagevermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sind seit dem Geschäftsjahr 2013 nach § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) prüfungspflichtig. Zu prüfen ist dabei unter anderem, ob der Vermittler keine Tätigkeiten ausgeführt hat, wofür er keine Erlaubnis hatte, zudem sehr umfangreich, ob die vorgenannten Vorschriften eingehalten wurden. Hierzu zählen zum Beispiel die Einhaltung der Informationspflichten nach §§ 12, 13 und 14 sowie die Einhaltung der Pflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung, die in den §§ 15 und 18 der FinVermV beschrieben sind. Weiterhin muss der Vermittler nach § 17 FinVermV seine erhaltenen Zuwendungen offenlegen, § 19 betrifft die Mitarbeiter des Vermittlers und § 20 beispielsweise die Annahme von Geldern und Anteilen von Anlegern, um nur einige wenige Prüfungspunkte zu nennen.

„Viele Kapitalanlagevermittler scheuen sich, diese Prüfung vornehmen zu lassen, dabei haben sich einige Kanzleien darauf spezialisiert und können so eine schnelle Abwicklung anbieten", meint Hahne. In der Regel würde auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde übernommen. Der Preisdruck für derartige Leistungen habe inzwischen auch die beratende Zunft erreicht. Viele Kanzleien bieten derartige Prüfberichte nebst Abwicklung für rund 1000 Euro an.