Zurich: Vorsorge-Versicherungen bei der Steuer geltend machen

07.02.2013

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Wenn sie der eigenen Vorsorge dienen, dann können Versicherungsprämien steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist allerdings, dass zwischen Altersvorsorge und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden wird.

(fw/ck) Seit 2010 können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden dafür die Tarife der sogenannten Basisversorgung anerkannt. Diese Tarife bieten eine medizinische Grundversorgung. Ebenfalls anrechenbar sind die vom Steuerpflichtigen gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für kindergeldberechtigte Kinder. Beiträge für zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen, die nicht der Basisversorgung dienen sowie sonstige Vorsorgeaufwendungen können bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Person als Sonderausgaben angerechnet werden, sofern dieser Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde. Selbständige können bis zu 2.800 Euro steuerlich anrechnen, da sie die Kosten für die Krankenversicherung alleine tragen. Bei der Riester-Rente können die Beiträge als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro bei der Steuer geltend gemacht werden. Nur in Ausnahmefällen sind auch Sachversicherungen absetzbar. Sie können als Werbungskosten deklariert werden und sind somit steuerlich absetzbar, wenn sie ganz oder teilweise berufliche Risiken abdecken. Dies gilt zum Beispiel für die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Rechtschutzversicherung. Damit das Finanzamt diese Kosten steuermindernd berücksichtigt, ist eine Bescheinigung vom Versicherer erforderlich.

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