Zurich PflegeRente schließt Vorsorgelücken

07.02.2013

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Mit einer neuen Pflegeversicherung verstärkt die Zurich Gruppe Deutschland ihr Angebot der privaten Vorsorge. Die „PflegeRente“ bietet mit einem bedarfsgerechten Leistungsangebot eine zuverlässige Absicherung gegen die finanziellen Risiken im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Flexibilität hinsichtlich des Absicherungsumfanges gewährleistet die Wahl zwischen einem Basis-, Klassik- oder Exklusiv-Schutz. Damit werden die Pflegestufen I bis III kundenorientiert abgedeckt.

(fw/mo) Die neue Produktlinie ermöglicht eine Absicherung von der erheblichen Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) bis hin zur Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III). Die PflegeRente Basis deckt die Pflegestufe III zu 100 Prozent der vereinbarten Pflegerente ab und kann damit professionelle Pflege rund um die Uhr ermöglichen. Bei der PflegeRente Klassik wird zusätzlich zur Stufe III (100 Prozent) auch Pflegestufe II (50 Prozent der vereinbarten Pflegerente) abgesichert. Ergänzt werden kann die Klassik-Variante durch eine Beitragfreistellung ab Pflegestufe I. Die PflegeRente Exklusiv deckt darüber hinaus mit 25 Prozent der vereinbarten Pflegerente die Pflegestufe I ab. In den Varianten Klassik und Exklusiv wird sogar bei Demenz eine Leistung von 50 Prozent der vereinbarten Pflegerente erbracht.

Voraussetzung für die Einstufung eines Pflegefalls ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder der Medic Proof GmbH (Dienstleister der privaten Krankenversicherer). Alternativ kann die Leistung auch nach einem Punktesystem beurteilt werden.

In allen drei Varianten der PflegeRente ist der Grundschutz einheitlich. Dieser gewährleistet einen sofortigen Versicherungsschutz bei Vertragsabschluss ohne Warte- oder Karenzzeiten sowie die Zahlung bei erstmaligem Leistungsanspruch innerhalb einer Woche und bis zu zwölf Monate rückwirkend. Der Abschluss ist bis zum 75. Lebensjahr möglich. Außerdem schützt die PflegeRente auch im Ausland, unbegrenzt in der EU und in der Schweiz; in den übrigen Ländern gilt ein Schutz von sechs Monaten. Kommt es zum Leistungsfall, muss der Kunde keine Beitragszahlung mehr tätigen. Einen besonderen Vorteil bietet die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Kunde hat dabei die Möglichkeit, seine PflegeRente um bis zu 20 Prozent der bestehenden Rente aufzustocken, wenn beispielsweise der Partner, der ihn pflegen sollte, verstirbt oder selbst zum Pflegefall wird. Er kann somit sein persönliches Pflegebedürfnis den gegebenen Umständen flexibel anpassen.