Wohnriester-Förderung: Fragen und Antworten

16.08.2016

Foto: © LBS Bayern

Auch wenn die Zinsen historisch niedrig sind, bleibt es wichtig, für das Alter vorzusorgen. Dabei bietet sich besonders ein Eigenheim an. Die Finanzierung ist zurzeit so günstig wie nie zuvor. Statt von Zinsen profitieren Immobilienfinanzierer im Ruhestand von der ersparten Miete.

(fw/rm) Auf dem Weg in die eigenen vier Wände gibt es dank Wohnriester Geld vom Staat. Wie die Förderung funktioniert, erklärt die LBS Bayern.

Bei einem Immobilienkauf geht es um große Summen. Bringt die Wohnriester-Förderung da einen spürbaren Vorteil?

Die Wohnriester-Förderung kann bei einer Immobilienfinanzierung Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom Staat, erklärt die Bayerische Landesbausparkasse. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage oben drauf. In vielen Fällen kommen Steuervorteile dazu. Das alles trägt dazu bei, dass der Immobilienkredit schneller abbezahlt werden kann. So spart man Zinsen und ist früher schuldenfrei. Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem Renteneintritt versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit.

Was muss man tun, um an die Förderung zu kommen?

Die Wohnriester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt, maximal 2100 Euro inklusive Zulagen. Teilweise reichen auch schon 60 Euro pro Jahr aus, um die Förderung zu erhalten.

Kann man Wohnriester auch nutzen, wenn man schon eine laufende Finanzierung hat?

Mittlerweile können auch Immobilienbesitzer profitieren, die schon vor 2008 ihr Haus oder ihre Wohnung erworben haben. Bei einer Anschlussfinanzierung können sie Wohnriester einbinden. www.lbs.de