Wirecard: Viele Forderungsanmeldungen unwirksam?

20.11.2020

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Das Insolvenzverfahren im Wirecard-Skandal könnte kompliziert werden: Viele Forderungsanmeldungen könnten aus formellen Gründen unwirksam sein. Für manche Gläubiger könnte das ein ernsthaftes Problem mit sich bringen.

Wie Insolvenzverwalter Michael Jaffé in der Versammlung am 18. November erwähnte, könnten viele Forderungsanmeldungen unwirksam sein, weil sie nicht der Form und Inhalt einer Insolvenzanmeldung entsprechen. Bspw. handle es sich um handschriftliche Zettel und es sei keine Begründung enthalten. Laut der Kanzlei MATILL wird der Insolvenzverwalter Jahre brauchen alle Anmeldungen zu prüfen und um über diese zu befinden. Zudem weist die Kanzlei darauf hin, dass in dieser Zeit eine Verjährung der Ansprüche eintreten kann. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, ein unwirksame Forderungsanmeldung hemmt die Verjährung nicht. Zudem hat der Insolvenzverwalter erklärt, dass die Gläubigergruppe mit unbestrittenen Forderungen (vermutlich Banken und Anleihen) die Forderungen der Aktionäre bestreiten wollen. Laut der Kanzlei MATILL würden diese Gläubigergruppen zulasten der Aktionäre eine wesentlich höher Quote bekommen. (ahu)