Wirecard-Skandal als Begründung für BaFin-Aufsicht?

20.10.2020

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Der Wirecard-Skandal ist für viele Kritiker der geplanten Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler Wasser auf die Mühlen. Die Bundesregierung sieht die Sache aber offenbar völlig anders.

Zum Jahreswechsel sollte es so weit sein: Die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler sollte von den IHKen und den Gewerbeämtern auf die BaFin übertragen werden. Weil die Pläne jedoch nicht in der Finanzdienstleistungsbranche, sondern sogar in den Fraktionen der Großen Koalition umstritten sind, haben sie es noch nicht durch das parlamentarische Verfahren geschafft, weshalb der genaue Zeitpunkt der Aufsichtsübertragung nach wie vor offen ist. An den grundsätzlichen Plänen hält die Bundesregierung jedoch fest, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht. "Die Bundesregierung strebt weiterhin eine Zentralisierung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) an", so die Antwort der Bundesregierung. Ausgerechnet der Fall Wirecard, bei dem die BaFin eine unglückliche Rolle gespielt hat, wird auch als Begründung für den Aufsichtswechsel herangezogen. So würden durch die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin bei den Ländern Aufsichtskapazitäten fei, die dazu genutzt werden sollten, die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich zu stärken. Der Fall Wirecard liefere den Beweis dafür, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene noch verbesserungswürdig sei. (ahu)