Wird ein Steuerschlupfloch bald geschlossen?

12.03.2019

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Der umstrittene Share-Deal steht vor dem Aus. Es liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. In der Immobilienwirtschaft stoßen die Pläne auf Ablehnung.

Viele große Immobiliengesellschaften nutzen sei Jahren die Möglichkeit, sich mittel Share Deals die Grunderwerbsteuer zu sparen. Dabei tritt als Verkäuferin eine Gesellschaft auf, meist eine GmbH. Der Käufer erwirbt dann die Immobilie nicht selbst, sondern kauft Anteile an dieser Gesellschaft. Wenn maximal 95 % der Gesellschafteranteile übertragen werden und die Teilhaberkonstruktion mindestens fünf Jahre Bestand hat, bleibt das ganze Immobiliengeschäft steuerfrei. Nicht nur weil den Bundesländern damit Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgehen suchen die Finanzminister seit Jahren einen Weg, die Share Deals zu unterbinden oder zumindest unattraktiver zu machen. So gelten diese Formen des Eigentumserwerbs als Preistreiber in Zeiten des Immobilienbooms: Weil die Käufer zu Niedrigstzinsen Geld am Immobilienmarkt erhalten und sie zudem keine Steuern bezahlen müssen, sind sie gerne bereit, mehr Geld beim Immobilienerwerb auszugeben.

Laut einem Bericht der WELT beraten die Finanzminister am kommenden Donnerstag erneut über einen Gesetzentwurf, der zumindest die Schmerzschwelle für diese Vorgehensweise anheben soll. So gibt es den Vorschlag, den Käuferanteil an der Immobiliengesellschaft auf höchstens 90 % zu Begrenzen und die Teilhabepflicht auf zehn Jahre auszudehnen.

Systemwechsel nötig?

Der Steuerrechts-Experte Ulrich Hufeld von der Universität Hamburg hat hingegen einen völlig anderen Vorschlag: So favorisiert er ein sogenanntes quotales Modell, bei dem schon bei einem Verkauf von mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile eine Steuer fällig wird, allerdings nach einer bestimmten Quote. So wären es bei 50 % zwei Grundstücksanteile, ab 75 % drei Grundstücksanteile und bei Vollerwerb des Unternehmens schließlich 100 %. Laut Hufeld wäre dieser Vorschlag verfassungsrechtlich machbar. Den Vorschlag der Finanzminister sieht er hingegen kritisch, denn dieser könnte verfassungsrechtliche Probleme nach sich ziehen.

Steigen die Preise weiter?

Ziel der Einschränkung von Share Deals ist es, einen weiteren Preisanstieg bei Immobilien zu verhindern. Die Immobilienwirtschaft fürchtet jedoch, dass ein Ende des Share-Deals einen weiteren Preisanstieg zur Folge haben könnte. So könnte eine Besteuerung größerer Immobiliendeals auch Wohnungen oder gar der Neubau von Wohnungen teurer machen, denn auch viele Projektentwickler nutzen Share Deals. (ahu)