Wer zahlt für eine ausgebüxte Schlange?

23.09.2019

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Von den weltweit ca. 3.000 Schlangenarten sind gerade einmal 6 in Deutschland heimisch und keine davon ist für den Menschen wirklich gefährlich. Als Haustiere werden hierzulande aber auch deutlich weniger harmlose Kriechtiere gehalten. Wer bezahlt für den Aufwand, wenn wegen diesen eine größere Suchaktion gestartet werden muss?

Ist es Zufall, dass sowas immer dann passiert, wenn die Nachrichtenlage ohnehin dünn ist oder passiert so etwas öfter, nur wird immer nur dann darüber berichtet, wenn nicht viel anderes los ist? Ende August, also mitten im Sommerloch, war eine Monokel-Cobra aus Herne tagelang in den Schlagzeilen. Dem 1,40 Meter langen Kriechtier wurde es offenbar in der Wohnung mit ca. weiteren 20 Schlangen  zu eng und sie erkundete die umliegende Umgebung – sehr zum Schreck der Anwohner. Erst nach sechstätiger Suche konnte sie wieder gefunden und eingefangen werden. Zwischenzeitlich mussten 30 Menschen aus ihren Wohnungen evakuiert, einige Wohnungen mussten versiegelt werden. Bei der Suche waren etliche Einsatzkräfte beteiligt. In der Uniklinik Düsseldorf wurde sogar extra für den Fall der Fälle Gegengift bereitgehalten. Wer bezahlt für diesen Aufwand? Darüber informiert die Gothaer Versicherung.

Die gute Nachricht: Auch für solche Fälle wie aktuell in Herne gibt es Versicherungsschutz. So ist bei der Gothaer die Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern diese den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Diese gilt nicht nur für Schlangen inklusive giftiger Arten und Riesenschlagen, sondern auch für (giftige) Spinnen, Skorpione, Schleichen, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane sowie Wanderratten. Sollte ein solches Tier verschwinden, kommt die Gothaer Privathaftpflicht Plus bspw. für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bis zu einer Höhe von 10.000 Euro auf, in der Premiumvariante werden sogar bis zu 20.000 Euro erstattet. (ahu)