Wehret den Anfängen

01.05.2014

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Eine Einheitsversicherung würde grundlegende Prinzipien des Versicherungsgeschäfts aushebeln – zum Nachteil der Kunden.

(fw/hwt) Die EU-Kommission hat in dieser Woche klargestellt, dass zu dem aus dem Jahre 2008 stammenden Richtlinienvorschlag über eine Gleichbehandlung beim Zugang von Waren und Dienstleistungen aufgrund von Alterskriterien, derzeit keine politischen Diskussionen unter den gesetzgebenden EU-Institutionen anhängig seien. Unabhängig davon bezieht der GDV zu dieser Thematik noch einmal Stellung. Die angemessene Differenzierung zwischen verschiedenen Risiken sei ein wichtiges Grundprinzip des Versicherungsgeschäfts. Dieses Prinzip sollte nicht infrage gestellt werden. Eine risikoadäquate Kalkulation der Prämien sei keine Diskriminierung, sondern eine sachlich gebotene Differenzierung entsprechend nachgewiesenermaßen unterschiedlichen Risiken.

Ausdruck der Gleichbehandlung im Versicherungswesen sei es gerade, dass gleiche Risiken gleiche und ungleiche Risiken ungleich behandelt würden. Dass die Merkmale Alter und Behinderung für die Kalkulation von Versicherungen risikorelevante Faktoren seien, sei anhand von statistischem Material eindeutig belegt. Der Abschluss einer Lebensversicherung eines 18-Jährigen unterscheide sich grundlegend von dem eines 80-Jährigen aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung. Immerhin profitierten die Verbraucher von der Berücksichtigung von Informationen über Alter und Behinderung in der Versicherung. Ein Verzicht auf risikogerechte Tarife würde letztlich bedeuten, dass das durchschnittliche Prämienniveau insgesamt deutlich steigen würde. Bestimmte Produkte würden sich für eine Vielzahl von Kunden mit niedrigen Risiken nicht mehr rechnen. Einzelne Produktgruppen würden gänzlich vom Markt verschwinden, wenn unterschiedliche Risiken nicht mehr berücksichtigt werden dürften.

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