Weg frei für Änderung an WEG

09.11.2016

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Der von Bayern und Sachsen eingebrachte Vorschlag für Änderungen am Wohneigentumsgesetz (WEG) wird von der Bundesregierung und dem Dachverband Deutsche Immobilienverwalter positiv aufgenommen. Mit einer Durchsetzung der Änderungen ist allerdings erst nach der nächsten Bundestagswahl zu rechnen.

In ihrer heutigen Kabinettsitzung hat die Bundesregierung eingeräumt, dass beim Wohneigentumsgesetz (WEG) Änderungsbedarf besteht. Zu Korrekturen am Gesetz werde es allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode kommen. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung und hat dieser bereits vor Monaten Unterstützung bei diesem Projekt signalisiert. Hintergrund der Ausführungen der Bundesregierung ist ein Antrag des Bundesrates zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Freistaaten Sachsen und Bayern haben den Gesetzantrag zur Änderung des WEG eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass barrierereduzierende Umbauten vereinfacht werden. Diese sollen künftig mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit genehmigt werden können, wenn dadurch die Eigenart der betreffenden Wohnanlage geändert wird. Wenn die Eigenart der Wohnanlage nicht geändert wird, soll die erforderliche Zustimmung der nicht unerheblich beeinträchtigen Miteigentümer entbehrlich sein. Die Installation einer Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne § 2 des Elektromobilitätsgesetzes soll künftig ohne Zustimmung der erheblich beeinträchtigten Miteigentümer möglich sein.

Auch wenn die Bundesregierung Zielsetzung und Ansatz des Antrages begrüßt, bleiben für sie Zweifel, ob die vorgeschlagenen Regelungen auch den gewünschten Effekt erzielen. So weist das Kabinett darauf hin, dass zentrale rechtliche Aspekte noch nicht geklärt wurden, beispielsweise die Frage zur Übernahme der Folgekosten oder die vorgeschlagenen Abstimmungsquoren, die auch nach dem aktuell geltenden Recht in der Praxis oft nicht erreicht werden.

„Wir sind seit längerem mit Bundestag und Ministerien hierzu im Gespräch und begrüßen die Anmerkungen der Bundesregierung. Wir regen ausdrücklich an, Änderungen am WEG erst nach einer umfassenden Analyse vorzunehmen. Eine punktuelle und stückweise Anpassung einzelner Normen ist nicht zielführend. Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer müssen sich auf die Langlebigkeit des Gesetzes verlassen”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Im Rahmen der DDIV-DenkWERKSTATT identifizierte der Berufsverband gemeinsam mit renommierten Experten bereits reformbedürftige Regelungen und Ergänzungen am Gesetz, die nun weiter ausformuliert werden. Auch der 24. Deutsche Verwaltertag im September thematisierte vor 600 Teilnehmern den möglichen Reformbedarf am Wohnungseigentumsgesetz. (ah)

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