Was ist das BRSG?

21.06.2018

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Stell dir vor, es gibt ein Gesetz und keines merkt’s: Dieser Satz trifft aus das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zu, von dem viele Deutsche noch keine Kenntnis genommen haben. Außerdem wird ein Opting-out Modell bei der Betriebsrente gewünscht.

Im Auftrag von Fidelity International hat das Marktforschungsunternehmen Kantar EMNID 1.000 berufstätige Deutsche befragt, ob ihnen das vor einem halben Jahr in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) ein Begriff ist. Lediglich 29 % der Befragten kennen das Gesetz.

Um die Abdeckungsquote der bAV zu erhöhen, sprechen sich 64 % der Befragten für ein Opting-Out-Modell aus. Demnach solle der Arbeitgeber automatisch einen Teil des Bruttogehalts des Arbeitsnehmers in eine bAV umwandeln, es sei denn der Arbeitnehmer widerspricht dagegen.

„Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein wichtiger Impuls, geht aber nicht weit genug. Es muss noch einfacher werden, eine bAV abzuschließen. Wünschenswert ist deshalb ein allgemeines Opting-Out in der Betriebsrente ähnlich wie in Großbritannien. Nur so lassen sich die Teilnahmequoten an der bAV deutlich steigern“, fordert Michael Hennig, Leiter Investment- und Pensionslösungen bei Fidelity International.

Dass bei den Teilnehmerquoten in der bAV noch Luft nach oben besteht, liegt nicht an fehlender Information. So gaben lediglich 30 % der Befragten an, dass sie sich von ihrem Arbeitgeber unzureichend über Möglichkeiten für bAV informiert fühlen und sich mehr Informationen wünschen. Diese Informationen wünschen sich 72 % vom Arbeitgeber und 70 % von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. (ahu)

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