VW-Prozess: Anleger können hoffen

28.09.2018

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Am 10, 11. und 17. September haben vor dem Oberlandesgericht Braunschweig die ersten mündlichen Verhandlungstag in der Dieselgate-Affäre gegen VW und Porsche stattgefunden. Die Kanzleien der TILP-Gruppe vermelden gute Nachrichten für die Kläger.

Bereits zu einer Reihe von Punkten hat das OLG Braunschweig seine vorläufige Einschätzung bekannt gegeben. So sind rechtlich besonders vorteilhafte Ansprüche gegen VW nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die seit dem 10. Juli 2012 entstanden wären, noch nicht verjährt. Zudem bleiben eventuelle deliktische Ansprüche für den Zeitraum ab dem 6. Juni 2008 bestehen. Nach den Ausführungen des Senates sind in besonderem Maße Ansprüche aus Wertpapierkäufen ab dem 24. Mai 2014 erfolgsversprechend. Das Gericht hält zudem die Haftung von VW gegenüber Erwerbern von Anleihen, Porsche-Vorzugsaktien sowie Derivaten für grundsätzlich möglich. Eventuelle Ansprüche gegen Porsche wurden noch nicht erörtert.

Hingegen erteilte das Gericht verschiedenen zentralen Verteidigungsvorbringungen von VW eine Absage. Der Autobauer könne sich demnach nicht darauf berufen, vor dem 18. September 2015 von Ad-hoc-Pflichten befreit gewesen zu sein. Auch greife der Grundsatz, sich selbst keiner Straftat bezichtigen zu müssen, vorliegend nicht ein. Das Gericht bestätigte zudem einen Vortrag der Klägerseite zu Martin Winterkorn. So habe der Ex-VW-Chef genügend Kenntnis über die technologische Entwicklung gehabt, um dem Unternehmen die sogenannte sekundäre Darlegungslast bzgl. seiner Kenntnis aufzuerlegen. VW müsse somit beweisen, dass Winterkorn von den vorgenommenen Manipulationen keine Kenntnis gehabt habe. Dadurch wird die Rechtsposition der klagenden Investoren erheblich gestärkt.

Dadurch und durch weitere positive Aussagen des Gerichts haben sich die Erfolgsaussichten der Kläger weiter deutlich erhöht. In diesem Jahr sind noch drei Verhandlungstermine anberaumt: am 26. November sowie am 3. und 10. Dezember. Weitere Termine folgen dann im nächsten Jahr.

Noch 31. Dezember können alle geschädigten Anleger Klage einreichen, die zwischen dem 6. Juni 2008 und dem 18. September 2015 VW-Aktien, VW-Anleihen, Derivate auf VW-Aktien und/ oder Porsche Aktien erworben haben, bislang aber noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben. Ab nächstem Jahr droht der absolute Verjährungseintritt.

Interessenten können sich unter www.vw-klage.de kostenlos registrieren und erhalten dann umgehend weitere kostenlose Informationen. (ahu)

www.tilp.de