Votum-Verband: Diskussionsentwurf zwingt Vermittler in die Unselbständigkeit

07.02.2013

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Nach dem VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hat auch der Votum-Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. aus Hamburg den Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ kritisiert. Das Bundesfinanzministerium beschreite einen „bürokratischen Irrweg“.

(fw/kb) Der aktuell vorgelegte Diskussionsentwurf sieht vor, dass eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut zukünftig zwingende Voraussetzung für die Vermittlung von Beteiligungen an Geschlossenen Fonds ist. Dies ist laut Votum-Verband ein Angriff auf die Selbständigkeit der derzeit ca. 100.000 freien Berater, die auf Grundlage einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) ihrer selbständigen Tätigkeit nachgehen.

"Sie werden als Einzelpersonen nicht in der Lage sein, die bürokratischen Voraussetzungen an den Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstituts zu erfüllen. So müssen sie entweder ihre Tätigkeit einstellen oder zukünftig als gebundene Agenten für eine Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig werden", kommentierte der Verband in einer Pressemitteilung.

www.votum-verband.de