Votum entwickelt Vergütungskodex für Vermittler

23.10.2014

Die Vergütung für Vermittlungsunternehmer hat zwar nichts mit der Qualität der Beratung zu tun. Sie dient aber der Finanzierung der Vertriebskanäle. Ein europäischer Verband will Klarheit schaffen.

2014-10-24 (fw/db) Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (Votum) meldet die Entwicklung eines eigenen freiwilligen Kodex für den Umgang mit verschiedenen Vergütungssystemen in der Finanzberatung.

Die aktuellen Neuregelungen durch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) würden von den Vertriebsunternehmen im Verband Votum weitere Anpassungen ihrer Geschäftsmodelle erfordern. Dazu gehöre auch der Auf- und Ausbau zusätzlicher Serviceleistungen, die über Gebühren oder Honorare vergütet werden.

Freiheit der Vergütungssysteme erhalten

Eine Koexistenz von verschiedenen Vergütungsmodellen ist in den Regelungen von der europäischen Richtlinie IMD 2 explizit vorgesehen. „Diese ist auch nötig, um die vom Gesetzgeber intendierte höhere Bedeutung von Honorarkomponenten in der Vermittlung schrittweise verwirklichen zu können. Angesichts der extrem geringen Zahl reiner Honorarberater kann dies nur über neue Angebote der etablierten Vermittler erreicht werden“, so Votum-Geschäftsführer Martin Klein.

„Wir müssen die Freiheit der Vergütungssysteme erhalten“, fordert Klein. Der Verband will mit dem Vergütungskodex aber aktiv dazu beitragen, dass sich auch unter den neuen Bedingungen faire Regeln eingehalten werden. „Natürlich kann es nicht sein, dass etwa für eine Leistung erst ein Honorar und dann noch eine Provision kassiert wird“, erklärt Klein, „zugleich sollte aber genügend Gestaltungsspielraum bleiben, um den Präferenzen des jeweiligen Kunden Rechnung zu tragen“.

Im November 2014 wird eine Arbeitsgruppe des Verbandes erste Vorschläge für entsprechende Standards entwickeln. Der Vergütungskodex soll dann das etablierte Votum-Gütesiegel für Transparenz, Qualität und Sicherheit des Kunden ergänzen.

Votum plant Plattform zum Austausch über Vergütungsmodelle

Wie sich die im LVRG vorgesehene Begrenzung der Zillmerung von Abschlusskosten auf die Provisionsmodelle der Produktanbieter auswirken wird, sei noch weitgehend offen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die regulatorischen Anforderungen bei der Versicherungsvermittlung in den letzten Jahren bereits erheblich auf die Margen der Vermittlungsunternehmer gedrückt haben. Die Absenkung des Höchstsatzes für die Zillmerung um über 35 Prozent kann deshalb nicht allein von den Vermittlern getragen werden.

Votum bilde in seinem Kodex die Sicht der Versicherungsvertriebe, Maklerunternehmen und Pools als auch einen Querschnitt der deutschen Versicherungsunternehmen ab und konnte deshalb mit seinen Mitgliedern bereits unterschiedliche Provisionsmodelle diskutieren, die aus diesem Kreis gesammelt wurden.  „Derzeit zeichnet sich eine Vielzahl von Varianten mit unterschiedlichen strategischen Zielen ab“, so Klein, _„es wurde in der Diskussion aber auch deutlich, dass die neue Tarifgeneration Kostenvorteile direkt an den Kunden weitergeben muss, um die Attraktivität der Lebens-versicherung zu erhalten.“

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MiFID in Europa aktiv begleitet

Ein wichtiges Thema der Herbst-Mitgliederversammlung des Verbandes waren erneut die regulativen Eingriffe in die Branche der Versicherungs- und Anlagevermittlung. Dabei haben die supranationalen EU-Aufsichtsbehörden erheblichen Einfluss auf die Interpretation der europäischen Richtlinien MiFID II und der zukünftigen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (vormals IMD II).

Der Verband agiere hier gemeinsam mit  der europäischen Dachorganisation der Anlagevermittler FECIF. Durch diesen Einsatz und die Reaktion weiterer Verbände wie dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)  konnte so eine von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommene Überinterpretation der MiFID II abgewendet werden.

Diese hatte im ersten Entwurf ihres Konsultationspapieres zur Umsetzung der MiFID II vorgesehen, dass Provisionseinkünfte aus dem Wertpapiergeschäft durch die Unternehmen nicht für den allgemeinen Geschäftsbetrieb aufgewandt werden dürfen, sondern ausschließlich für die Verbesserung des Endkundenservices.

Hier hätte für viele bankenunabhängigen Beratungs- und Vermittlungsunternehmen in Deutschland die Einstellung ihres Geschäftsbetriebes gedroht, da die Vermittlungsprovisionen in der Regel ihre einzige Einkommensquelle ist. Offenkundig müssen diese Provisionseinnahmen also auch zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes genutzt werden.

Der Verband setzt sich im Dialog mit der ESMA für eine marktgerechtere Sichtweise der Aufsicht ein. „Es ist zu begrüßen, dass die ESMA nun eine komplett Überarbeitung des Konsultationspapiers angekündigt hat“, betont Klein. Entsprechend wird der Verband auch bei den Konsultationen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) für die Belange der ungebundenen Versicherungsvermittler eintreten.

Dialog mit EU-Parlament und europäischem Verbraucherschutz

Um die Anliegen der unabhängigen Vermittlungsunternehmer gegenüber dem neu gewählten europäischen Parlament zu kommunizieren, wird der europäische Dachverband FECIF am 03.12.2014 einen Kongress in Brüssel abhalten. Neben Mitgliedern des Europaparlaments  sind auch Vertreter der EU Verbraucherschutzorganisation „Better Finance for all“ vertreten, mit denen FECIF im Austausch steht.

„Es ist erfreulich, dass die EU-Verbraucherschutzorganisationen die bankenunabhängigen Berater als Partner beim Verbraucherschutz anerkennen“, meint Klein. „Das häufig gepflegte Vorurteil, dass Anlage- und Versicherungsvermittlung Antipoden des Verbraucherschutzes sind, wird dabei widerlegt. Eine Absicherung der Altersvorsorge der EU-Bürger kann nur durch eine flächendeckende und qualitativ hochwertige  Beratungsleistung insbesondere der freien Berater gesichert werden.“

In Bezug auf die Anforderungen an die Transparenz und Verständlichkeit von Produktinformationen ziehen Vermittler und Verbraucherschützer durchaus an einem Strang.  Hierzu verweist der Verband auf den Dialog mit dem Institut für Transparenz (ITA). Diese hatte im Auftrag des deutschen Verbraucherschutzministeriums die Qualität der Beratungsdokumentation untersucht und nun im Kreis der Votum-Mitglieder Verbesserungsvorschläge für die Gestaltung von Bedingungswerken und Kundeninformationen vorgestellt.

Das häufig vorgebrachte Argument, vereinfachte Darstellungen seien nicht rechtssicher, hält ITA-Geschäftsführer Dr. Mark Ortmann für unbegründet. Denn gerade die komplexen Texte in „Juristendeutsch“ seien in der Vergangenheit von Gerichten als intransparent und damit unwirksam einkassiert worden.

„Wir brauchen mehr Transparenz für den Laien“, fordert Klein. „Das ist nicht nur eine wirksame Maßnahme des Verbraucherschutzes, sondern unterstützt auch den Versicherungsvertrieb in seiner Beratung und reduziert Haftungsrisiken für Vermittler.“

Dietmar Braun