Vorsicht vor Haftungssonnenbrand!

07.02.2013

Wie finanzwelt gestern berichtete plant Spanien im Zuge seiner Haushaltseinsparungen auch die Beihilfen für Solaranlagen drastisch zu kürzen. Auch für deutsche Berater kann diese Meldung gravierende Folgen haben.

(fw/mo) So hat der BGH in zwei Entscheidungen in 2009 nochmals klargestellt, dass der Anlageberater verpflichtet ist, die einschlägige Presse, wie Börsenzeitung, FAZ, FTD und Handelsblatt, zu lesen. Wenn in einer dieser Zeitungen etwas steht, was für den Anleger bei seiner Entscheidung, einen Fonds Zu zeichnen, wichtig ist, so hat er das zu berücksichtigen oder darüber zu informieren.

So geschehen ist dies bei den Solaranlagen-Fonds in Spanien. So planen die Spanier im Rahmen ihrer Einsparungen nicht nur, wie geplant eine Absenkung der Subventionen für neue Projekte, sondern auch für Bestandsobjekte! Während für die Errichtung künftiger Anlagen eine Kürzung von 45 Prozent geplant ist, werden die Einspeisevergütung für bestehende Fotovoltaikanlagen laut Lobbyvereinigung ASIF um 30 Prozent gekürzt. Diese Neuigkeit wurde am 17. Juni auf Seite 15 der Financial Times Deutschland veröffentlicht und sollte somit bei den künftigen Beratungsgesprächen der Vermittler Inhalt sein, sofern keine Haftungsproblematik entstehen soll.

Um ihre Berater zu unterstützen weisen einige Fonds(anbieter) konkret auf die neuesten Entwicklung hin. Gut für die Vermittler, die einen solchen Geschäftspartner haben!