Vorerst keine Einschränkung bei Crowdinvesting

22.05.2017

Frank Noé, Co-Founder und CIO von zinsbaustein.de / Foto: © zinsbaustein.de

Vergangene Woche diskutierte der Bundestag über die Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes und sieht vorerst keine Einschränkungen vor. Eine richtige Entscheidung, so Frank Noé, Co-Founder und CIO von zinsbaustein.de: "Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers. Eine Abschaffung der Privilegierung hätte nicht primär die großen etablierten Marktteilnehmer betroffen, sondern vor allem die Markteintrittsbarrieren für sogenannte Newcomer erhöht, deren Kapitalzugänge begrenzt sind oder deren Projektvolumina die Erstellung eines Prospektes weder zeit- noch kostenmäßig rechtfertigen würden. Die Privatanleger durch eine strengere Regulierung von Crowdinvesting in Immobilien künftig wieder auszuschließen, wäre ein Fehler gewesen. Noch vor einigen Jahren war es vor allem Family Offices und institutionellen Investoren vorbehalten, in Immobilien zu investieren. Crowdinvesting hat die Anlageklasse demokratisiert. Durch ihre Regulierungspläne hat die Bundesregierung diese Demokratisierung in Frage gestellt. Die für 2018 geplante zweite Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes sieht zinsbaustein.de gelassen. Setzt man die von der Bundesregierung getroffene Aussage, „Es gebe ausreichend anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten“ in einen Kontext, könnte man auch sagen „Es gibt genügend Supermärkte, also schaffen wir die Lebensmittellieferdienste ab.“."(ahu)

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