Neues Gesetz für Verbraucherschutz

14.10.2016

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Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis für ihre Tätigkeit benötigen. Die Victor Investment GmbH begrüßt diesen Schritt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Sachkundenachweis für Immobilienmakler gesetzlich verankert werden. Aus diesem Grund wird § 34 der Gewerbeordnung um eine entsprechende Vorschrift ergänzt. Danach bekommen Immobilienmakler nur dann eine Gewerbeerlaubnis erteilt, wenn sie nachweisen, dass sie über die erforderliche Fachkunde für die Ausübung des Maklerberufes verfügen. Außerdem müssen Makler, die noch keine sechs Jahre als solche tätig sind, den Sachkundenachweis nachträglich erbringen.

Dieser Gesetzesvorschlag stößt bei der Victor Immobilien GmbH aus Berlin, einem Experten für Immobilien Investments, auf positive Resonanz. So sagte Sven R. Johns, Leiter der Rechtsabteilung bei Victor Investments, anlässlich der Sitzung des Bundesrates, der sich ebenfalls mit diesem Gesetzesvorhaben befasst hat: "Über die Qualifikation von Immobilienmaklern und WEG-Verwaltern machen sich die wenigsten Kunden Gedanken. Die fachliche Qualifikation wird bei Immobilien-Experten einfach vorausgesetzt. Dass diese Qualifikation nun einen gesetzlichen Rahmen bekommt und vor Erteilung einer Makler-Zulassung die Fachkunde des Immobilienmaklers nachgewiesen werden muss, ist sehr begrüßenswert. Wir sind für diese Gesetzesänderung und sind der Meinung, dass diese Regelung längst überfällig ist. Fachwissen, laufende Fortbildung, ständige Aktualisierung der Kenntnisse in rechtlicher, fachlicher und technischer Hinsicht sind der beste Schutz für Verbraucher, wenn diese mit einem Immobilien-Experten zusammenarbeiten," so Johns. "Letztlich macht dieses Fachwissen den Unterschied zwischen dem Laien und dem Experten aus. Und wenn dies nun gesetzlich gefordert wird, dann hilft das der gesamten Immobilienbranche und dem Ansehen der Immobilienberufe," so Johns weiter. "Die Auswahl des richtigen Experten für eine konkrete Immobilie wird weiterhin für die Verkäufer und Kaufinteressenten wichtig sein. Beim Verkauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung benötige ich anderes Fachwissen als beim Verkauf einer Wohnung zur Kapitalanlage. Schwierige Details sind zu klären, wenn es um den Kauf von einem Bauträger geht und die Wohnung noch neu gebaut wird. Und ein ganz anderes Segment ist die Betreuung von gewerblichen Investments, wenn es z.B. um den Verkauf von Hotels, Baugrundstücken für eine Vielzahl von Wohnungen oder andere spezielle Immobilien geht", erläutert Johns.

Nach Erfahrung von Victor Investment sollten sich die Kunden nach dem Fachwissen des Experten erkundigen. "Eine einfache Frage ist z.B. welche Immobilienmesse oder Fachveranstaltung der Experte in den letzten drei bis sechs Monaten besucht hat. Das zeigt einem Kunden sofort, welche Aktivitäten eine Immobilienfirma und ihre Mitarbeiter bei der Fortbildung, der Auffrischung von Fachwissen und der Aktualisierung ihrer Markt- und Fachkenntnisse betreiben. Wer Seminare besucht oder an Fachkonferenzen teilnimmt, bekommt oft eine Teilnahmebestätigung. Auch das zeigt das Engagement der Firma."

"Mit der heutigen Beratung im Bundesrat hat das Gesetzesvorhaben zur Einführung des Sachkundenachweises den nächsten Schritt genommen. Einige Änderungsanträge, die im Bundesrat diskutiert worden sind, wurden dort mehrheitlich abgelehnt. Das bedeutet, dass der Gesetzentwurf nun quasi unverändert in das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingebracht werden kann. Wir rechnen mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2016 und einem Inkrafttreten im Jahr 2017", erläutert Johns den weiteren Weg bis zur Verabschiedung des Gesetzes. (ah)

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