VGF kritisiert Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums

07.02.2013

© godfer - Fotolia.com

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., Berlin, hat den Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ in einer Pressemitteilung kritisiert. Mit dem Diskussionsentwurf soll der Markt geschlossener Fonds gesetzlichen Regeln unterstellt werden.

(fw/kb) Positiv wertet der Verband die Tatsache, dass einige der vom VGF gemachten Vorschläge aufgegriffen worden sind. Dazu gehört die Verankerung der inhaltlichen Prospektprüfung nach dem Wirtschaftsprüferstandard IDW S4 sowie die Pflicht zur Erstellung einer Produkt-Kurzinformation. Weiter soll es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig Qualifizierungsanforderungen für Vertriebe und die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen geben. Auch das Gebot der anlegergerechten Beratung soll künftig per Gesetz verankert werden.

Der Weg, den das Ministerium beschreitet, um diese Ziele zu erreichen, ist aus Sicht des Verbandes jedoch nicht der richtige. So sollen Anteile an geschlossenen Fonds künftig als Finanzinstrumente qualifiziert werden. "Durch die ausufernde Anwendung des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) werden gerade freie Vertriebe und kleinere Emissionshäuser in ihrer Existenz bedroht", warnt der Verband in der Pressemitteilung.

"Die mit der Aufsicht nach dem KWG verbundenen Regelungen gehen über die Grenzen dessen hinaus, was der einzelne Berater leisten kann. Sachgerechter und praktikabler wären Regeln nach dem Vorbild der Versicherungsvermittler in der Gewerbeordnung. Das Schutzniveau für den Anleger wäre dasselbe", kommentierte Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF.

www.vgf-online.de