Versicherung gegen Fahrverbote
12.03.2021
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In Eile zu sehr auf das Gaspedal getreten oder eine rote Ampel übersehen und dabei geblitzt worden – und schon hat man ein Fahrverbot. Die ias-Versicherung bringt deutschlandweit den ersten Tarif, der in einem solchen Fall Abhilfe schafft.
Für Berufskraftfahrer, Kuriere, Handelsvertreter und ähnliche Berufsgruppen kann es existenzbedrohende Folgen haben, wenn sich auch nur für wenige Wochen nicht hinters Steuer dürfen. So müssen sie bspw. Zwangsurlab nehmen oder massive Einkommenseinbußen hinnehmen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können. Für solche Fälle bietet die ias Internationale Assekuranz Service GmbH nun Versicherungsschutz. Die Police sichert die wirtschaftlichen Folgen im Falle eines Fahrverbots ab, wenn es sich um eine der typischen Ordnungswidrigkeiten handelt. So werden bei einer Jahresprämie von 300 Euro im Leistungsfall die Aufwendungen anlässlich der Nutzung alternativer Transportmittel wie Taxi, Bahn oder Bus bis zu 10.000 Euro erstattet. Sollte situationsbedingt ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsmittel nicht in Frage kommen, werden selbst die Kosten für den Chauffeur oder den Einsatz des Ehepartners übernommen.
Kein Freifahrtschein für rücksichtsloses Fahren
Nicht übernommen werden die Bußgelder, die für das Vergehen anfallen, die dem Fahrverbot zugrunde liegen. Schließlich will die ias nur die wirtschaftlichen Folgen des Fahrverbots und nicht dessen erzieherischen Effekte abmildern. Auch Vergehen, die auf rücksichtsloser Fahrweise beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören vorsätzliches Drängeln oder Ausbremsen, wenn also eine Nötigung vorliegt. Zudem entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer seinen Führerschein verliert, weil er mit mehr als 1,09 Promille unterwegs war. Auch Fahrten unter Drogeneinfluss, Unfallflucht oder Tatbestände, die den vollständigen Entzug des Führerscheins zur Folge haben, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ebenfalls keine Leistungen können Autofahrer geltend machen, die bereits mehr als drei Punkte in Flensburg gesammelt haben.
Die ias möchte mit ihrer Police grundsätzlich regeltreuen Autofahrern bei kleineren Verstößen eine Perspektive ermöglichen und sie vor Job-Verlust absichern. Und dies stets allerdings auch nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer konkreten Schaden genommen haben. Versichert sind somit u.a.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- zu dichtes Auffahren/ungenügender Abstand
- rote Ampel überfahren
- Fahrten unter Alkoholeinfluss bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
- Handy‐Nutzung ohne Unfallfolgen
- Vorfahrtverletzung, vorschriftswidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
- vorschriftswidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnnutzung
- sowie eine Reihe weiterer unter das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) fallende Tatbestände
Schließlich erfolgt auf Wunsch auch eine fachanwaltliche Vorprüfung auf Erfolg eines Rechtsmittels. Das Produkt wird über die Online‐Plattform der ias für digitale Versicherungslösungen vertrieben.
„Die Führerschein-Versicherung hat eine soziale Komponente, welche gerade in der aktuellen Pandemielage deutlich wird. Berufsfahrer sind stark gefordert und auf individuelle Mobilität angewiesen. Unser Produkt gibt eine Perspektive zur Überbrückung der führerscheinlosen Zeit“, so ias-Geschäftsführer Thomas Schrader. (ahu)