Vermittler wollen keine Provisionsbegrenzung

07.02.2013

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Zu einer gesetzlichen Deckelung von Provisionen und Courtagen sagen die Versicherungsvermittler ein klares Nein. Es liegen allerdings Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts vor.

(fw/ck) Schon ab dem 1. Januar 2012 könnte die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Diese Information kam aus dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. In der Begründung der Anträge heißt es, die Deckelung entspreche durchschnittlichen Kosten von acht Monatsbeiträgen. Außerdem soll Versicherungsvertretern der Anreiz genommen werden, Kunden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen zu empfehlen, um dort erneut Provisionen zu erhalten. Dieser Aussage widersprechen die Vertreter der PVK, im Schnitt liege die Vergütung bei fünf Monatsbeiträgen.

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