Verbraucherzentrale vor Insolvenz

20.02.2019

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Bremen ist das kleinste deutsche Bundesland, entsprechend ist auch die Verbraucherzentrale Bremen die kleinste in Deutschland. Und sie hat erhebliche Probleme – die wohl hausgemacht sind. Ein Vermittlerverband sieht sich in seiner Kritik bestätigt.

Es sind keine guten Nachrichten, die die Verbraucherzentrale Bremen gestern in einer Pressemitteilung verkündete: So gab sie bekannt, dass eine „Restrukturierung in Eigenverwaltung“ initiiert worden sei. Mit anderen Worten: Es wurde Insolvenz angemeldet. Durch das neue Instrument der Eigenverwaltung wird die Sanierung laut Verbraucherzentrale Bremen deutlich erleichtert. So bleibt die Geschäftsführung im Amt und kann weiterhin uneingeschränkt agieren. Auch würden die Gehälter der Beschäftigten weiter gezahlt und das Leistungsangebot der Beratungsstellen sei weiterhin sichergestellt.

Woher die Probleme?

Die Verbraucherzentrale Bremen begründet die Insolvenz damit, dass es nicht ausreichend versicherte Verpflichtungen gäbe, die sich auf die Beschäftigungsverhältnisse auswirken würden. So müssten im Rahmen des Sanierungsverfahrens arbeitsrechtliche Inhalte neu geregelt werden und damit diese Risiken bilanziell bereinigt werden. Laut „Weser-Kurier“ hat die Verbraucherzentrale Bremen ihre finanziellen Probleme selbst verschuldet. So seien Mitarbeiter offenbar vor Jahren dem falschen Versorgungswerk zugeordnet worden und hätten damit Anspruch auf höhere Ruhegelder als ihnen bei korrekter Zuordnung zugestanden hätte. Irrigerweise habe die Verbraucherzentrale aber nur die Summen für die niedrigeren kalkulatorischen Betriebsrenten zurückgestellt. Deshalb klafft dort nun eine Lücke in bislang unbekannter Höhe.

"Verbraucherzentralen zu wenig qualifiziert"

Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW nutzt die finanziellen Probleme der Verbraucherzentrale Bremen, um seine Kritik an den Institutionen zu erneuern: So sei die für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und -berater verpflichtende Qualifikation für Mitarbeiter der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet. Gewerblich tätige Berater müssen ihre Sachkunde gegenüber der IHK nachweisen, wogegen gleiches für die staatlich geförderten Verbraucherschützer nicht gilt.

„Wir halten Verbraucherzentralen in vielen Bereichen für wichtig und gut. Aber gerade weil sie Missstände im Markt anprangern, sollten sie selbst Vorbild sein. Ständig müssen sich unsere Mitglieder von den vermeintlichen Verbraucherschützern pauschal und ohne belastbare Grundlage vorhalten lassen, provisionsexzessiv und qualitativ schlecht zu beraten. Und seit Jahren weisen wir darauf hin, dass es schwerlich sein kann, wenn in den staatlich subventionierten Beratungsstellen ohne klare Ausbildungs- und Qualifizierungsanforderungen die Bürger auch in Altersvorsorgefragen beraten werden. Schlimm, wenn es jetzt sogar dort die eigenen Mitarbeiter betrifft“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Wie der Verband bekannt gab, wird er auch in Zukunft auf Wettbewerbsgleichheit mit den Verbraucherzentralen und nachweisbar qualifizierte Beratung in den Verbraucherzentralen drängen. (ahu)

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de