Veränderungen für Versicherungsvermittler

23.11.2016

Oliver Korn ©gpc

 Mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD will der Gesetzgeber die Vergütungsregeln für Versicherungsvermittler verschärfen. Der Referentenentwurf führt zudem einen neuen Beratertypus ein: den Honorar-Versicherungsberater. Versicherungsvermittler müssen sich auf stärkere Regulierung einstellen.

Am 21. November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Januar veröffentlicht. Dieser Entwurf enthält starke Einschnitte für Versicherungsvermittler. So will der Gesetzgeber zunächst einmal neben Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler als Versicherungsvermittler und dem bisherigen Versicherungsberater den Honorar-Versicherungsberater als weiteren Beratertypus einführen. Dieser darf keine Vergütungen o.ä. von Versicherungsunternehmen erhalten. Seine Aufgaben sollen drei Bereiche umfassen. Einmal die Beratung von Versicherungskunden bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder auch die rechtliche Beratung bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall. Zweitens die außergerichtliche Vertretung des Versicherungskunden gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Drittens die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen an Versicherungskunden.

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