US-Steuerreform

05.05.2017

Dr. Thomas Heidel, Leitung Research Fidal AG /Foto: © Fidal AG

Wie im Wahlkampf versprochen hat US-Präsident Donald Trump am Ende der ersten 100 Tage seiner Amtszeit einen Entwurf zur Steuerreform vorgelegt, die er vorher als „größte Steuersenkung in der US-Geschichte“ bezeichnet hat. Obwohl die Aktienkurse im Vorfeld der avisierten Steuersenkungspläne deutlich angezogen waren, hat die letztendliche Präsentation des Vorschlags die Börsen nicht begeistern können. Warum?

Zuerst einmal das Ziel der Steuerpläne

  • Das Wachstum der US-Wirtschaft von zuletzt 1,6 Prozent in 2016 soll in den nächsten Jahren auf drei bis vier Prozent hochgeschraubt werden, um Millionen neue Jobs für US-Bürger zu schaffen
  • Die komplizierte und aufwändige Steuerberechnung soll vereinfacht werden
  • Steuererleichterungen, Familien mit mittlerem Einkommen
  • Die US-Unternehmenssteuersätze sollen künftig im globalen Vergleich nicht mehr zu den Höchsten, sondern zu den Niedrigsten zählen
  • Im Mittelpunkt der Steuervorschläge stehen Steuersenkungen und Steuervereinfachungen für US-Bürger und US-Firmen, Trump-gerecht – nach der KISS-Methode (Keep It Simple and Stupid) –, auf einer Seite zusammengefasst.

Für US-Bürger

Für Privatpersonen soll es anstelle der bisher sieben Einkommensteuerklassen nur noch drei geben, mit Sätzen von 10, 25 und 35 Prozent (bisher lag der Spitzensteuersatz bei 39,6 Prozent). Eine Verdopplung des Grundfreibetrags ist vorgesehen (die ersten 24.000 US-Dollar Jahreseinkommen sollen einkommensteuerfrei bleiben). Zwar soll auch der Kinderfreibetrag bleiben, Abschreibungsmöglichkeiten werden allerdings reduziert (nur noch Kirchenspenden, Hypothekenzinsen und Altersvorsorgeaufwendungen sind zugelassen). Entfallen sollen die Sondersteuer von 3,8 Prozent für hohe private Invest- ment-Einkommen zur Finanzierung des Gesundheitswesens (Obamacare), die Immobiliensteuer, die Alternative Mindeststeuer (die verhindern sollte, dass Wohlhabende durch die Anwendung von Steuerschlupflöchern sich der Besteuerung entziehen) und die Erbschaftssteuer.

Für US-Unternehmen

  • Um die Wettbewerbsfähigkeit von US-Firmen zu erhöhen soll der Körperschaftssteuersatz auf Firmengewinne von derzeit 35 auf 15 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen die erzielten Gewinne von US-Firmen im Ausland, die dort gelagert werden, bei einem Rücktransfer in die USA nur mit einem Steuersatz von zehn Prozent belegt werden. Ein Kongressausschuss schätzt die Höhe der von US-Firmen im Ausland aus Steuergründen „versteckten“ Gelder auf ca. 2,6 Billionen US-Dollar.

In welchem Umfang und wann wird die Steuerreform umgesetzt werden?

  • Die Chancen um die Verwirklichung der Steuerpläne Trumps können besser beurteilt werden, wenn man sich die Umsetzung (oder besser ausgedrückt „Nichtumsetzung“) seiner bisherigen Wahlkampfthemen anschaut. Trump hat freimütig zugegeben, dass das Regieren nicht so leicht sei, wie er vorher gedacht hatte. Laut einer Umfrage der Washington Post und des Fernsehsenders ABC sind nur 42 Prozent der US-Amerikaner mit der Amtsführung von Trump nach 100 Tagen zufrieden, das schlechteste Ergebnis seit US-Präsident Dwight D. Eisenhower.

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