Urteilsbegründung zum Provisionsabgabeverbot nun öffentlich

07.02.2013

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Auf insgesamt 16 Seiten kann man nun nachlesen, wie die Richter des Frankfurter Verwaltungsgerichtes ihre Entscheidung zum Provisionsabgabeverbot begründen. Schon als das Urteil Mitte Oktober verkündet wurde, waren die Meinungen gespalten.

(fw/ck) Während der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sich für die Beibehaltung des bestehenden Provisionsabgabeverbotes ausgesprochen hat, prüft nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, ob sie in Berufung oder Springrevision gehen will. Bis Mitte Dezember hat die Aufsichtsbehörde noch Zeit, dies zu entscheiden. Springrevision bedeutet, wenn sich beide Prozessparteien einig sind, dann würde die Berufungsinstanz ausgeklammert und die Entscheidung gleich zum Bundesverwaltungsgericht weitergereicht, das sich dann seinerseits mit der Zulässigkeit des Provisionsabgabeverbotes befassen würde. Allerdings kann die BaFin nicht allein entscheiden, welchen Weg sie gehen will - es bedarf der Zustimmung der vorgesetzten Behörde, dem Bundesfinanzministerium.

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