Urteil: Versicherer musste Gutachterkosten bezahlen

07.02.2013

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Man stelle sich vor, es kommt zu einem PKW-Unfall. Die Schuldfrage ist strittig. Einer der beiden Unfallbeteiligten bestellt einen Gutachter, um den genauen Schaden an seinem Wagen zu klassifizieren. Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. So ein Fall landete im weiteren Verlauf vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) und führte zu einem Urteil, mit dem die Richter rechtliches Neuland betraten.

(fw/ck) Im ausgetragenen Rechtsstreit vor dem Frankfurter Oberlandesgericht galt es zuerst, die Schuldfrage beim Verkehrsunfall zu klären. Das Gericht stellte eine beiderseitige Haftung mit dem Ergebnis einer Schadenteilung fest. Strittig war allerdings, ob der Versicherer des Unfallbeteiligten die dem Kläger entstandenen Sachverständigenkosten in Höhe von rund 750 Euro ebenfalls nur zur Hälfte zu erstatten hatte. Denn das hätte weitgehend der bisherigen Rechtsprechung entsprochen. Die Richter des OLG sahen den Kläger im Recht und verurteilten den gegnerischen Versicherer dazu, die Kosten für das Gutachten in voller Höhe zu übernehmen. Mit dieser Entscheidung wurde rechtliches Neuland beschritten. (Az.: 22. U 67/09)

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