Unschuldig verurteilt? 3 Möglichkeiten im Vergleich

04.01.2022

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Die Stärke unseres Strafverfolgungssystems hängt von der Genauigkeit ab, ob es in der Lage ist, die Schuldigen zu verurteilen und die Unschuldigen freizulassen. Es ist jedoch bekannt, dass unrechtmäßige Verurteilungen vorkommen. Die Gründe von falschen Verurteilungen zu erkennen und zu verstehen ist essenziell, um die Integrität des Justizwesens aufrecht zu erhalten.

Ein Urteil kann aus 2 Gründen unrechtmäßig sein:

  • Die verurteilte Person ist in der Tat unschuldig.
  • Es gab Fehler im Verfahren, die die Rechte der verurteilten Person verletzten.

Manchmal kann eine unrechtmäßige Verurteilung, die auf möglicher Unschuldigkeit beruht, durch DNA-Proben getestet werden. Diese Methode kommt immer stärker in Gebrauch, kann aber natürlich nicht alle Fälle klären.

Wer nun also unschuldig verurteilt wird, kann das auf 3 Möglichkeiten vor Gericht bringen – durch Wiederaufnahme, Berufung oder Revision. Was genau dahinter steckt und inwiefern sie sich unterscheiden, wird hier erklärt.

Wiederaufnahme eines Verfahrens

Von der Wiederaufnahme eines Verfahrens wird dann gesprochen, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil nochmals untersucht wird. Das Ziel ist dabei, dass das ursprüngliche Urteil aufgehoben wird und der Angeklagte entweder einen Freispruch erlangt oder zumindest die Höhe der Strafe verringern wird.

Das Wiederaufnahmeverfahren existiert, um zu garantieren, dass die Justiz keine Fehler macht. Also wenn ein Justizirrtum vorkommt, ist es die Aufgabe des Wiederaufnahmeverfahrens dies zu vermeiden oder zu korrigieren. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens stellt somit die letzte Chance des Verurteilten dar, jegliche fehlerhafte Urteile der Justiz zu berichtigen.

Eine Wiederaufnahme kann aber nicht einfach so bei jedem Fall geschehen. Es gibt sehr strikte Voraussetzungen, wie zum Beispiel, dass sich die Beweislage verändert hat oder, dass neue Tatsachen ans Licht gekommen sind. Es ist nicht von Wichtigkeit, ob es beim Erlassen des Urteils möglich gewesen wäre, diese Beweise miteinzubeziehen. Solang die Tatsachen nicht bekannt oder einfach nicht beachtet worden waren, können sie als Grund für eine Wiederaufnahme verwendet werden.

Es ist jedoch anzumerken, dass eine mangelhafte Würdigung von Beweisen oder gar ein Rechtsfehler keine Gründe sind, die eine Wiederaufnahme erlauben. Zudem muss der gesamte organisatorische Akt vom Verklagten selbst erledigt werden, da ein Wiederaufnahmeverfahren nicht von Amts wegen angekurbelt wird. Da eine Wiederaufnahme viele juristische Hürden aufweist, empfiehlt es sich, dafür einen Experten zu Rat zu ziehen. Auf dieser Seite kann jeder sich mehr Informationen und Hilfe suchen, um ein Verfahren zur Wiederaufnahme zu starten.

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