"Uns ist das unbegreiflich"

08.01.2020

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute spricht sich deutlich gegen die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin aus. Der Verband befürchtet u.a. eine enorme finanzielle Belastung für die Betroffenen.

Die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin nimmt Formen an. So hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Ende des abgelaufenen Jahres einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt – und erntet dafür heftigen Widerspruch vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“

Seine Ablehnung der Übertrag der Aufsicht begründet der BVK auch mit monetären Aspekten. So würde damit jeder der ca. 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler durch einen vierstelligen Betrag belastet. Der Verband spricht sich stattdessen dafür aus, dass die örtlichen IHK einheitlich für die Aufsicht zuständig sein sollten.

„Schon seit Jahren sind die Belastungen für Versicherungskaufleute und Finanzanlagenvermittler erheblich und wir werden mit immer neuen Verordnungen und Regulierungen, wie beispielsweise aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, der Datenschutzgrund- und Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie dem Lebensversicherungsreformgesetz, weiter reguliert“, betont der BVK-Präsident. „Jetzt legt das BMF noch nach und will die Finanzanlagenvermittler gleich von mehreren Ämtern gleichzeitig beaufsichtigen lassen und sie zudem unter das Wertpapierhandelsgesetz stellen. Das ist absolut unverständlich und wir werden mit unserer Kritik daran nicht hinterm Berg halten.“ (ahu)