Umfrage: Verbraucher im Unklaren beim Thema Unisex

07.02.2013

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Unisex-Tarif – was ist das? Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des AWD zeigt, dass ein Großteil der Befragten (52%) noch nie von der Einführung der Unisex-Tarife gehört hat.

(fw/ck) Hintergrund für die Umfrage ist ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der die Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife, sogenannte Unisex-Tarife, einzuführen. Von dieser Neuregelung betroffen sind im Wesentlichen alle Arten privater Lebens- und Rentenversicherungen, private Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen. Für "Altverträge" besteht Bestandsschutz. "Die verpflichtende Einführung der Unisex-Tarife dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau", so Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD. "Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet." Die forsa-Umfrage zeigt, dass Verbrauchern bisher noch kein grundsätzliches Verständnis für die damit verbundenen Zusammenhänge vermittelt wurde. Denn nur 41 % der Befragten glauben, selbst von den Änderungen in den einzelnen Versicherungssparten betroffen zu sein. Nur etwas mehr als ein Drittel der Teilnehmer wollen sich über die Neuerungen informieren. Auffällig dabei ist, dass mit steigendem Alter der Befragten deren Bereitschaft zur Information abnimmt. Sind es bei den 18- bis 29-Jährigen noch 46 %, die sich über mögliche Einsparpotenziale informieren möchten, so sind nur noch 22 % der über 60-Jährigen dazu bereit. Von der Einführung der Unisex-Tarife ist jedoch letztlich jeder Bürger betroffen. Für Einige kann es sinnvoll sein, noch vor dem Stichtag notwendige Abschlüsse zu tätigen, in anderen Fällen kann ein Abwarten sinnvoll sein.

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