Übliche VSH-Summe kann zu niedrig sein!

24.02.2021

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Bei VSH-Verträgen beträgt die Versicherungssumme meist 1,5 Mio. Euro. Die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV) weist darauf hin, dass diese Summe zu niedrig sein kann – und belegt dies anhand eines konkreten Beispiels.

Im Lager und den Produktionshallen eines württembergischen Maschinenbauers mit entstand durch einen Brand ein Schaden in Höhe von 16 Mio. Euro. Dabei wurden auch Vorräte im Wert von 4,7 Mio. Euro vernichtet. Jedoch lag die Versicherungssumme für diese bei lediglich 960.000 Euro.

Die Summe für die Vorräte hatte der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung angegeben. Einige Monate später informierte er seinen Versicherungsmakler darüber, dass beim Jahresabschluss Vorräte im Wert von 3,7 Mio. Euro festgestellt wurden und noch Vorräte im Wert von 800.000 Euro hinzugekommen seien. In diesem Zusammenhang fragte der Versicherungsnehmer, ob der Vertrag insofern geändert werden müsste. Der Makler leitete diese Information an den Versicherer weiter. Als von diesem aber keine Bestätigung kam, hakte der Makler nicht nach, sodass es bei der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme blieb. Nach dem Brand warf der Versicherungsnehmer dem Makler vor, für nicht ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt zu haben und verlangte deshalb über seinen Anwalt für die nicht versichert gewesenen Vorräte Schadensersatz in Höhe von 3,74 Mio. Euro. Zudem nahm der Versicherer Abzügen wegen Obliegenheitsverletzung bezüglich elektrischer Anlagen vor. Diese lastete der Versicherungsnehmer ebenfalls der fehlenden Aufklärung durch den Versicherungsmakler an, sodass sich die die Forderung auf ca. 4 Mio. Euro erhöhte – und die gängige Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro damit deutlich überschritten wurde. Vor dem finanziellen Aus bewahrte den Versicherungsmakler nur eine ausreichend hohe Exzedenten-Deckung.

„Die meisten Makler ahnen gar nicht, dass sie den eigenen Ruin riskieren, wenn sie bei ihrer VSH nur die gesetzlich vorgeschriebene Summe versichern“, so Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand des SdV. „Selbst bei kleinen Firmen-Kunden können sehr große Schäden entstehen. Wenn diese dann mit Forderungen an den Makler herantreten, darf dessen VSH-Versicherungssumme nicht zu niedrig sein. Da hat man wirklich am falschen Ende gespart.“ Die SdV bietet ihren versicherten Mitgliedern für Großschäden wie im obigen Fall eine Exzedenten-Deckung von bis zu 20 Mio. Euro. (ahu)