Thomas Cook: Warum der Bund Urlaubern hilft

12.12.2019

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Die Bundesregierung springt finanziell ein bei der Pleite von Thomas Cook. Eine Nachricht wie eine Erlösung für deutsche Touristen, die von der Insolvenz des Reiseveranstalters betroffen sind. Doch warum erklärt sich der Bund bereit, die Differenz zwischen Schaden und Versicherungssumme auszugleichen? Nicht aus Wohltätigkeit, vermuten Experten.

Bundesbürger sollen den kompletten Reisepreis oder ihre geleistete Anzahlung in voller Höhe erstattet bekommen. Wie und wann Rückzahlungen erfolgen sollen, steht allerdings noch nicht fest. Erst Anfang 2020 können Reisende mit neuen Informationen rechnen. Nur eines ist jetzt schon klar: der Ablauf soll einfach, für den Bürger kostenfrei und aus einer Hand erfolgen. Zudem erklärte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD), dass die Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt kommen sollen.

Gesetzlich unterversichert?

Dieses Hilfspaket dürfte zwar die Urlauber erfreuen, aber von anderer Seite erntet es auch Kritik. So bemängelt laut ZDF der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, dass nun der Steuerzahler „für einen politischen Fehler und einen Lobbyerfolg der Tourismus- und Versicherungsbranche“ haften müsse.

Seiner Ansicht nach hätte die gesetzlich festgelegte Versicherungssumme längst angehoben werden müssen. Es sei offensichtlich gewesen, dass sie niemals ausreichen würde. Tatsächlich liegt die Haftungssumme der Zurich, dem Versicherer von Thomas Cook, mit 110 Millionen Euro weit unter dem tatsächlichen Schaden. Die Zurich schätzt diesen auf 287,4 Millionen Euro.

Wie wird solch ein Desaster in Zukunft verhindert?

ZDF-Korrespondent Florian Neuhann berichtet, dass die Bundesregierung mit den Zahlungsmaßnahmen eine „Prozesslawine“ verhindern möchte. Denn eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 besagt, dass bei Pauschalreisen die komplette Schadensumme abgedeckt sein muss. Dies steht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung in Deutschland, die eine Haftungsgrenze vorsieht.

Geschädigte Touristen hätten also durchaus eine Grundlage zur Klage. Man könnte also die Hilfszahlungen als Schadenbegrenzung eines eigenen Fehlers der Politik interpretieren. Damit sich solch ein Szenario nicht wiederholt, steht die aktuell gültige Haftungsgrenze unter Beschuss. Im Gespräch sind zwei alternative Lösungsansätze. Entweder wird die Versicherungssumme erhöht oder eine Art Reisegarantiefonds nach dänischem Vorbild eingeführt. Hier zahlen die Reiseveranstalter für jeden ihrer Kunden einen Betrag ein, auf den man im Ernstfall zurückgreifen kann. (sh)