AMC-Thementag „Safe Harbor“- Das Datenschutz-Dilemma
16.11.2015
Der Europäische Gerichtshof erklärte die Safe Harbor Vereinbarung der Europäischen Kommission mit den USA für ungültig. Das Urteil bekräftigt: EU-Bürger haben bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz nach nationalem und europäischem Standard. Dies kann so weit gehen, „dass als Folge des EuGH-Urteils in Zukunft gar keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übertragen werden dürfen“ (Bitkom).
Dem Urteil des EuGH liegt zwar ein Einzelfall zugrunde („Maximilian Schrems/ Facebook- Safe Harbor-USA“), wegen seiner Begründung hat es jedoch weitreichende, grundsätzliche Bedeutung für die Datenverarbeitungspraxis. Über 70 % der deutschen Unternehmen bewerten das „Kippen“ des Safe Harbor Abkommens als positiv (artegic-Studie November 2015).
Der EuGH spricht sich in seinem Urteil ausdrücklich für das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten aus. Daher muss ein adäquater Datenschutzstandard für EU-Bürger auch gewährleistet sein, wenn die Datenverarbeitung z. B. in den USA oder durch US-Unternehmen erfolgt. Deshalb hat diese Entscheidung einen massiven Einfluss auf die rechtlich legitimierte Nutzung von Clouds und anderen Dienstleistungen, die von Google®, Facebook® und Co. im geschäftlichen Kontext angeboten werden. Ebenso sind andere Länder, z. B. Großbritannien, in der Kritik.
Termin: 17.12.2015, 09:30 - 16:30 Uhr
Ort: Köln, Hotel Maritim
Kosten: s. hier (unter Teilnahmebedingungen)