"Taping bringt viel Arbeit und Rechtsunsicherheit"

23.09.2019

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute äußert eine äußerst differenzierte Meinung zur neuen FinVermV: So werden einige Punkte begrüßt, das geplante Taping stößt aber auf massive  Kritik. So werde dies keine Rechtssicherheit bringen, sondern eher das Gegenteil.

Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag die neue FinVermV gebilligt hat, kann die Neuregelung am Anfang des zehnten Monates nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute werden die Finanzanlagenvermittler aufgrund eines falsch verstandenen Verbraucherschutzes unverhältnismäßig und unnötig belastet.

„Insbesondere kritisieren wir die Aufzeichnungspflicht elektronischer und telefonischer Kommunikation, das sogenannte Taping“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es bürdet den rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern viel Arbeit auf und wird auch zu Rechtsunsicherheiten führen. Denn in Beratungsgesprächen wird nicht immer eindeutig sein, wann ein aufzeichnungspflichtiges Gespräch endet und nicht aufzunehmende Inhalte z. B. über einen Versicherungsabschluss beginnen.“ Zusätzlich zur Rechtsunsicherheit würde das Taping auch noch Archivierungskosten mit sich bringen, denn alle aufzeichnungspflichtigen Gespräche über eine mögliche Vermittlung von Finanzprodukten müssen laut neuem FinVermV-Entwurf zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Trotz der Kritik am Taping sieht der BVK in der novellierten FinVermV auch Positives: So wurde das Vergütungssystem auf Provisionsbasis unangetastet gelassen und nur dahingehend korrigiert, dass Zuwendungen seitens der Produktgeber nicht mit der Verpflichtung der Finanzanlagenvermittler kollidieren dürfen, im bestmöglichen Interesse des Anlegers zu handeln. Außerdem wird den Vermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern eine zehnmonatige Übergangsfrist gewährt, um ihre Berufspraxis an die neue Rechtslage anzupassen. (ahu)