Studie: Rückkaufswert bei Lebensversicherungen mitentscheidend

07.02.2013

Das hin und wieder Altersvorsorgeverträge vorzeitig gekündigt werden, weil das Geld benötigt wird, ist ein normales Prozedere. Natürlich ist es nicht sinnvoll für den Kunden, eine Rentenversicherung vor Ablauffrist aufzulösen. Doch die aktuellen Zahlen zeigen eine deutliche Zunahme des Stornovolumens bei Lebensversicherungen. So wurden im Jahr 2010 Verträge im Volumen von 13,1 Mrd. Euro gekündigt. Das ist ein Drittel der Summe, die bei Ablauf/Erleben in 2010 fällig wurde. In seiner aktuellen Studie zu privaten Rentenversicherung plädiert das Analysehaus Franke und Bornberg daher auf die aktive Beratungsleistung der Vermittler; nicht nur im Blick auf die Ablaufleistung einer Police, sondern auch der genau Darstellung der Entwicklung der Rückkaufswerte während der Vertragslaufzeit.

(fw/ck) Dass der Bedarf einer detaillierten Betrachtung vonseiten des Vermittlers in Bezug auf die Rückkaufswerte einer Police vorhanden ist, macht auch die kritische Auseinandersetzung mit der Entwicklung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherung in den Medien deutlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach eigenen Angaben rund 60 Anbieter im Visier, denen vorgeworfen wird, mit falschen Versprechen Sparern deren Lebensversicherung abgekauft zu haben. Gegen einige Unternehmen wird laut BaFin bereits ermittelt.

Der Arbeitsablauf bei seriösen Policenhändlern ist ganz einfach, nach der Analyse des Vertragsverlaufs wird der Kaufpreis ermittelt. In diese Rechnung fließt auch ein Aufschlag auf den aktuellen Rückkaufswert. Der Händler behält die gekaufte Police bis zum Ablauf und kassiert die Abschlusssumme.

"Die Rückkaufswerte - die Konditionen für den Rückkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung - sind je Produkt unterschiedlich", so Franke und Bornberg. Dabei gibt es deutliche Zusammenhänge zwischen dem Verlauf der Rückkaufswerte und der Ablaufleistung eines Vertrages. Einige Produkte haben einen kontinuierlichen Wertanstieg. Bei anderen gibt es niedrige Rückkaufswerte, dafür steigt der Wert zum Ende der Vertragslaufzeit stark an - Prinzip Durchhaltebonus. Die üblichen Vergleiche weisen jedoch lediglich die Ablaufleistung aus. Die Unterschiede im Rückkaufsfall sind aber ungleich größer als die bei Ablauf, heißt es von Franke und Bornberg. Aber wie bei so vielem liegt der Teufel im Detail. Bei vielen Versicherern ist der Rückkaufswert auf die Todesfallleistung begrenzt. So soll vermieden werden, dass Versicherte, die - z.B. aufgrund einer schweren Krankheit - ihren Tod vor Eintritt des Rentenalters erwarten, ihre Lebens- oder Rentenversicherung zurückkaufen, weil der Rückkaufswert höher ist, als die Leistung im Todesfall. Franke und Bornberg macht deutlich, dass alle Tarife ihre Berechtigung haben aber es an der Beratungskompetenz des Vermittlers liegt, die Tarifverläufe der Rentenversicherungsprodukte aufzuzeigen und mit dem Kunden gemeinsam das geeignetste Produkt zu ermitteln.

www.franke-bornberg.de