Studie: Aufklärungspflicht in Sachen bAV

07.02.2013

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85 Prozent der Unternehmen bis 500 Mitarbeiter kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, ihren Arbeitnehmern auf mehrheitlichen Wunsch bAV-Produkte anzubieten, inzwischen nach. Nach wie vor besteht aber weiter Potenzial – viele Arbeitnehmer wissen nicht um die Vorteile von bAV-Produkten. „Arbeitgeber müssen umdenken“, lautet das Fazit einer aktuellen Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG.

(fw/ah) "Es bedarf proaktiver Information und Werbung. Denn auch hier gilt das Gebot: "Vorsorgeprodukte müssen erklärt werden, sie sind kein Selbstläufer". Im Rahmen der Studie "bAV-Report 2011" wurden im Frühjahr 2011 über 1000 Arbeitnehmern online und 500 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Mitarbeitern telefonisch zum Thema "bAV" befragt.

Gute Nachricht: Den Ergebnissen der Langzeitstudie zufolge steigt der Anteil bAV-anbietender Unternehmen beständig an: 2003 waren es noch weniger als zwei Drittel, inzwischen liegt dieser Anteil bei 85 Prozent. Und etwa neun von zehn bAV-anbietenden Unternehmen arbeiten diesbezüglich mit Versicherungen zusammen. Jedes Vierte bedient sich darüber hinaus der Unterstützungsleistung unabhängiger Makler.

Weniger erfreulich: Die proaktive Nachfrage aus den Reihen der Belegschaft nimmt aus Sicht der Unternehmen allerdings ab. 2011 geben 28 Prozent der bAV-Verantwortlichen in den befragten Betrieben an, entsprechende Nachfragen hätten sie erreicht. 2003 waren es noch mehr als ein Drittel. "Unternehmen müssen verstehen, dass bAV-Produkte keine reinen Selbstläufer sind und sollten ihre bislang oftmals eher passive Haltung überdenken. Proaktives Informieren und Erklären ist gefragt. Ein einmaliges Rundschreiben oder ein Aushang am schwarzen Brett reicht meist nicht aus, um die Mitarbeiter aus der Reserve zu locken", kommentiert Studienleiter Christoph Müller.

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