Staatliche Pflegevorsorge wird teurer

09.11.2014

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird teurer, aber auch einige Leistungen werden verbessert. Der Staat hält aber an dem Ziel fest, dass die gesetzliche Pflegevorsorge nur eine Teilversicherung sein soll.

2014-11-10 (fw/db) Der Deutsche Bundestag hat dem ersten Teil der Pflegereform zugestimmt. Das erste Pflegestärkungsgesetz soll die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen erhöhen. Die häusliche Betreuung in der eigenen Wohnung oder Eigenheim wird zukünftig stärker gefördert.

Neue Wohnformen werden gefördert

Der Wohngruppenzuschlag, den Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie eine Pflegekraft in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei Pflegebedürftigen beschäftigen, wird künftig auf 205 Euro pro Monat erhöht. Außerdem gibt es eine Anschubfinanzierung (bis zu 2.500 Euro je Pflegebedürftigen, maximal 10.000 Euro insgesamt je Wohngruppe) für die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngruppe, die künftig einfacher in Anspruch genommen werden kann. Diese Leistungen stehen künftig auch Personen in der so genannten Pflegestufe 0 (insbesondere Demenzkranke) zur Verfügung. Auch der Zuschuss für Umbaumaßnahmen wird deutlich aufgestockt, Wohngruppen können künftig bis zu 16.000 Euro erhalten. Das hilft auch den neuen Wohnformen.

Zuschüsse für Umbau und Pflegehilfsmittel erhöht.

Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder die Verbreiterung von Türen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause oder in einer Pflegewohngemeinschaft zu bleiben. Ab dem 1. Januar 2015 werden die Zuschüsse hierfür erhöht. Von bisher bis zu 2.557 Euro auf zukünftig bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie statt bis zu 10.228 Euro jetzt bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Auch die Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, die im Alltag verbraucht werden, werden angehoben von bis zu monatlich 31 Euro auf bis zu 40 Euro angehoben.

Beitragssätze steigen

Allerdings steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 01.01.2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose steigen. Eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte wird im Jahr 2017 folgen. Durch die beiden Erhöhungen des Beitragssatzes sollen insgesamt fast fünf Milliarden Euro für bessere Pflegeleistungen zur Verfügung stehen. Die Leistungen der Pflegeversicherung könnten dadurch um etwa 20 Prozent ausgeweitet werden.

Die Bildung eines neuen Vorsorgefonds soll zukünftig Beitragssprünge vermeiden und die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilen.

Ab 2017 neue Definition der Pflegegrade

Im folgenden zweiten Pflegestärkungsgesetz soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die jeweilige Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.

Private Pflegevorsorge wichtig

Da die staatliche Pflegeversicherung nur eine Teilversicherung ist, muss jeder selbst für das Pflegerisiko vorsorgen. Je früher dies getan wird, desto günstiger sind die dafür notwendigen Prämien.

Dietmar Braun