So viele Fehler gibt es bei Pensionszusagen

13.06.2019

Viele Unternehmensinhaber setzen sich durch Fehler in den Pensionszusagen Haftungsrisiken aus / Foto: © alphaspirit - stock.adobe.com

Bei den Pensionszusagen in kleinen und mittelständischen Unternehmen gibt es zahlreiche Fehler. Dies gilt insbesondere für Geschäftsführende Gesellschafter. Damit sind erhebliche Haftungsrisiken für die Inhaber verbunden.

Das geht aus einer Auswertung von ca. 100 Pensionszusagen hervor, die von der bbvs Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungswerke vorgenommen wurden und deren Ergebnisse in einem DIA-Dossier zusammengefasst wurden.

„Diese Analyse ist zwar nicht repräsentativ, zeigt aber das Ausmaß an Fehlern auf, mit denen wohl in großer Breite bei Pensionszusagen zu rechnen ist“, erklärt bbvs-Geschäftsführer Michael Diedrich. Er demonstriert dies mit einigen Fehlerhäufigkeiten, die er bei den Untersuchungen ermittelt hat. So bestand bei 95 % der begutachteten Pensionszusagen eine finanzielle Unterdeckung. Bei fehlender Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern droht aber der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die bisher gebildeten Rückstellungen müssen dann ganz oder teilweise aufgelöst und versteuert werden.

Vielfältige Stolperfallen

Bei jeder zweiten zugesagten Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit und bei ca. 90 % der vereinbarten Hinterbliebenenabsicherungen fehlte ebenfalls die notwendige Ausfinanzierung. Auch in diesem Fall drohe eine Auflösung der Rückstellungen und somit eine schlagartig höhere steuerliche Belastung für das Unternehmen. Die ungenügende Ausfinanzierung ist aber nur eine Stolperstelle bei der Gestaltung von Pensionszusagen. Außerdem gab es bei 54 % der untersuchten Pensionszusagen keinen Gesellschafterbeschluss hierfür und bei 39 % wurde die erforderliche Wartezeit zwischen der Bestellung des Geschäftsführers und der Erteilung der Zusage nicht eingehalten. (ahu)