So sind Sie bei der WM richtig versichert

13.06.2018

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Ab morgen regiert für vier Wochen wieder König Fußball: In Russland findet die 21. Weltmeisterschaft statt. Was passiert, wenn sportliche Misserfolge der eigenen Mannschaft nicht das einzige Ärgernis sind, darüber klärt die Gothaer Versicherung auf.

Wer kommt für die Arztkosten auf, wenn ich beim Public Viewing auf einer Glasscherbe ausrutsche oder im Stadion von der Tribüne stürze?

Bei einem Unfall in Deutschland zahlt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die akuten Behandlungskosten. Die Kosten rechnet der behandelnde Arzt dann direkt mit der Versicherung ab. “Für mögliche Langzeitfolgen einer Verletzung sollte man zudem eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dann entweder einen einmaligen Kapitalbetrag oder, je nach Vereinbarung, eine monatliche Rente. Mit letzterer kann man zum Beispiel eine dauerhafte Verdienstminderung ausgleichen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich zu tief ins Glas geschaut habe?

Vor allem für männliche Fußballfans gehört Bier genauso zum Fußball wie der Ball und der grüne Rasen. Doch hier ist Vorsicht geboten: Wer bei starker Trunkenheit Schäden verursacht oder selbst Geschädigter eines Unfalls wird, kann im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz verlieren. Das bedeutet aber nicht, dass man aus Angst, nicht versichert zu sein, auf sein geliebtes Fußball-Bier verzichten muss: Die meisten Versicherer kommen auch dann für Schäden und Unfälle auf, wenn diese unter Alkoholeinfluss passieren. Nur kommt es eben auf das Maß der Trunkenheit an.

Was wenn beim Public-Viewing die Wertsachen gestohlen werden?

Wie alle großen Menschenansammlungen sind auch Public-Viewing-Veranstaltungen ein Paradies für Langfinger. Gerade wenn das Spiel sehr spannend ist, dürfte so mancher Fan seine Konzentration eher auf die Leinwand als auf seine Hosentaschen bzw. Handtaschen richten. Wer dann beklaut wird, hat wohl Pech gehabt: Beim Taschendiebstahl ist nur der Diebstahl von ganzen Taschen versichert, z.B. Handtasche, Rucksack oder ähnliches. Wird jedoch der Geldbeutel oder das Handy aus der Tasche entwendet, greift der Versicherungsschutz nicht. Wer hingegen unter Gewaltanwendung seine Wertsachen entwendet bekommt, kann die Hausratversicherung in Anspruch nehmen, da diese auch Raub versichert. Ob Opfer eines Trickdiebstahls den Schaden ersetzt bekommen, hängt vom individuellen Versicherungsschutz ab: So bieten nicht alle Versicherungen einen Schutz für solche Fälle an, wenn dann aber meist als Bestandteil der Hausratversicherung. „Bei der Gothaer fällt unter Trick- und Taschendiebstahl, die sogenannte Ausnutzung eines geschaffenen Überraschungsmoments oder die Anwendung von List, Geschicklichkeit und Schnelligkeit, um Gegenstände zu entwenden“, erklärt Gothaer Expertin Petra Schindler. Generell rät die Gothaer dazu, so wenig wie möglich an Wertsachen mitzunehmen und Taschen mit Reißverschlüssen zu benutzen. Zudem sollte man bei aller Begeisterung für die Geschehnisse auf dem grünen Rasen nicht den Blick für seine Wertsachen verlieren.

Wer zahlt, wenn das Public-Viewing ausfällt?

Die schöne Seite des Sommers ist die Wärme. Doch das Sommerwetter kann auch schnell ins Gegenteil umschlagen: Gewitter gehören ebenso zur warmen Jahreszeit wie lange Tage. Schlecht besonders, wenn das Gewitter ausgerechnet dann tobt, wenn man gerade ein Public-Viewing veranstaltet oder veranstalten will. In einem solchen Fall kann sich der Organisator mit eine Veranstalterhaftpflichtversicherung und einer Ausfallversicherung versichern. Ein Veranstaltungsausfallversicherung übernimmt dann die Kosten von angemieteten Räumlichkeiten, Verpflegung sowie ggf. gebuchten Künstlern.

Stolpert ein Besucher während des Events über ein Kabel oder eine nicht ordnungsgemäße Bühne stürzt zusammen und verletzt Teilnehmer, haftet der Veranstalter. „Hier empfiehlt sich dringend eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung“, rät Martin Baumann, Experte der Gothaer für Spezialversicherungen. (ahu)

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