So hilft der BVK Vermittlern durch die Krise

25.03.2020

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Die Corona-Krise bringt für viele Vermittler massive wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich. Der BVK bietet seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ an.

Das Bundeskabinett hat ein Hilfspaket für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige auf den Weg gebracht. „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, denn für die Betroffenen ist schnelle und unbürokratische Hilfe unerlässlich“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Damit Vermittler diese Hilfe bestmöglich in Anspruch nehmen können, bietet der BVK seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ an. Es handelt sich dabei um ein zusätzliches Beratungsangebot, das gemeinsam mit der Kanzlei Wolter - Hoppenberg entwickelt wurde. „Damit erhalten unsere Mitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten, die für unsere Mitglieder die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können“, so Heinz.

Deshalb hat Wolter – Hoppenberg eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zusammengestellt, die mit einem Höchstmaß an Effizienz und Schnelligkeit den betroffenen BVK-Mitgliedern hilft. Dadurch wird die effektive Inanspruchnahme der unterschiedlichen Förderprogramme ermöglicht, die profunde Kenntnisse der jeweils betroffenen Rechtsmaterien des öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erfordern.

Zudem teilte der Verband mit, dass dessen Geschäftsführung weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten zur Beratung zur Verfügung stehe. Über die zentrale Rufnummer 0228 / 22805-0 werden die Mitglieder dem Anliegen entsprechend weitergeleitet. (ahu)