So bildet Apella seine Partner weiter

22.01.2019

Harry Kreis, Vorstand der Apella AG / Foto: © Apella

Durch die IDD ist das Thema Weiterbildung für die Versicherungsvermittler seit mittlerweile einem Jahr keine freiwillige, sondern eine verpflichtende Aufgabe. Partnern von Apella steht ein umfassendes Angebot zur Verfügung, das sich auf auch erwartete künftige Weiterbildungspflichten bezieht.

Für die Weiterbildung seiner Partner unterhält Apella eine eigene Akademie. Deren Kernbaustein ist eine WBThek, eine Bibliothek mit Bausteinen für das Web Based Training (WBT) zu unterschiedlichen Themen. Die APELLA Akademie powert by going public wurde wegen der vorgeschriebenen 15 Stunden Weiterbildungszeit eingeführt, die Versicherungsvermittler aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der IDD jährlich nach weisen müssen.

Weitere Weiterbildungen werden folgen

Der Neubrandenburger Maklerpool richtet sich darüber hinaus auf weitergehende Qualifizierungsanforderungen für den Finanzvertrieb ein. „Bereits heute ist abzusehen, dass sich auch die Vorschriften für Finanzanlagenvermittler, die auf der Grundlage des § 34f Gewerbeordnung arbeiten, verändern werden“, begründet Vorstand Harry Kreis die Aufstellung der Apella-Akademie. Man müsse kein Hellseher sein, um die Prognose zu wagen, dass es künftig nicht nur für den Finanzanlagenvermittler nach § 34f, sondern auch Vermittler nach § 34i ähnliche Qualifizierungsanforderungen geben werde, wie für den Versicherungsvermittler. „Wir gehen davon aus, dass wir für alle Finanzdienstleister, die nach § 34 Gewerbeordnung arbeiten, in absehbarer Zeit einheitliche Vorschriften für eine regelmäßige Weiterbildung bekommen werden.“ Vorbild könne dabei die Regelung sein, die heute schon für die Versicherungsvermittlung gilt. „Darauf haben wir uns für unsere Partner mit der Apella-Akademie vorbereitet“, erklärt Kreis.

Informationen über rechtlich sichere Beratung

Über die Online-Plattform können auch die erforderlichen Schulungen zum Geldwäschegesetz und zum Datenschutz absolviert werden. Die Zeit, die in den einzelnen Bildungsbausteinen, auch bei externen Anbietern, „abgearbeitet“ werden, erfasst das System automatisch oder nach Meldung. Statistiken und Zertifikate lassen sich dann zum Nachweis jederzeit abrufen, wenn die IHK bei einer Prüfung den Beleg fordert, dass alle gesetzlichen Vorschriften zur Weiterbildung des Firmeninhabers und seiner Mitarbeiter eingehalten worden sind.

„Die Apella AG und ihre Partner brauchen verschärfte Qualifizierungsanforderungen, die übrigens gut sind für die Finanzberatung insgesamt in Deutschland, nicht zu fürchten. Wir sind mit der Apella-Akademie ausgezeichnet darauf vorbereitet und bieten einen umfassenden Katalog mit allen erforderlichen Weiterbildungsbausteinen“, verspricht Apella-Vorstand Kreis. (ahu)

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