Sind kurz laufende Anleihen das bessere Festgeld?

22.06.2014

Malte Jungmann

Angesichts des jüngsten EZB-Zinsentscheids ist der Sparer-Frust groß und viele fragen sich: „Lohnt sich Konsumverzicht überhaupt noch?"

Die in Deutschland sehr beliebte Anlageklasse „Festgeldanlagen" ist extrem gering verzinst und deshalb besonders von der oft zitierten „kalten Enteignung" betroffen. Renditestärkere Alternativen sind gefordert. Mit der Anlageklasse „Festverzinslich" lässt sich nur noch mit größerem Wagemut eine Vermögenssteigerung erreichen – vielleicht. Nur eine Mischung verschiedener Anlagen schafft es, ein inflationsgeschütztes Wachstum zu erzielen; mit Festverzinslichen alleine gelingt dies nicht. Es sei denn, man geht von mutigen Annahmen aus und kauft schlechte Bonitäten, wie zum Beispiel Mittelstandsanleihen oder Papiere mit längeren Restlaufzeiten.

Sicherheitsorientierte Anleger beschäftigen sich jedoch häufig nur mit der Eingangsfrage und suchen im kurzfristigen Bereich Anleihen, deren Rendite oberhalb des Festgeldniveaus liegt. Oberflächlich betrachtet gibt es tatsächlich vereinzelte Anleihen mit entsprechendem Aufschlag zum Festgeld. Aber Vorsicht: was bleibt nach Abzug aller Kosten übrig? Der Anleger muss zunächst die Geld-/Briefspanne beachten. Hierbei verliert er die ersten Basispunkte an Rendite an den jeweiligen Börsenbetreiber. Hinzukommen die Bankspesen, sodass am Ende die eher ernüchternde Erkenntnis „außer Spesen nix gewesen" steht. Also sind kurz laufende Anleihen nicht das bessere Festgeld.

Ausdrücklich warne ich vor dem Versuch, ein mehr an Rendite durch die Erhöhung der individuellen Risikoneigung zu erreichen. Das geschieht häufig unbewusst – man sucht die passende Anlage zur passenden Rendite. Am Ende ist der Sparer meist nur reicher an Erfahrung: es bleibt die ernüchternde Erkenntnis, dass der „Spargroschen" definitiv der kontinuierlichen Entwertung entgegensieht und alternative Anlagekonzepte „alternativlos" sind.

(Autor: Malte Jungmann, Kundenbetreuer, Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen AG)