Sind Genossenschaften wieder „in“?

04.08.2016

Olaf Haubold

Genossenschaften waren noch nie out. Aber eignen sie sich gegebenenfalls für Projekte im Kapitalanlagemarkt? Olaf Haubold, erfahrener Berater in Genossenschaftsfragen, steht zu einem bedingungslosen „Ja“. Allerdings sollte man nie den ursprünglichen Gedanken einer gemeinschaftlichen, transparenten Umsetzung aus den Augen verlieren.

Sind Genossenschaften wieder „in“? Die Antwort auf diese Frage ist nicht so einfach, wie man aus der Frage vermuten würde. Bemüht man Statistiken über Genossenschaftsgründungen, insbesondere nach den letzten Regulierungen im Kapitalmarktrecht, könnte man mit „ja“ antworten. Aber ist das überhaupt die richtige Antwort auf die Frage?

Gemeinsame Umsetzung im gemeinschaftlichen Sinne

Notwendig ist in diesem Zusammenhang ein kurzer Rückblick in die Entstehung von Genossenschaften, was sind sie und waren sie schon mal „in“? Die Entwicklung des modernen Genossenschaftswesens wurde maßgeblich durch Hermann Schulze-Delitzsch in der Mitte des 19. Jahrhundert über Einkaufsgenossenschaften und erste Gewerkschaften als „Gewerkvereine“ geprägt. Grundprinzip war die Selbsthilfe für die Lösung der sozialen Frage. Staatliche Hilfe lehnte er konsequent ab. Friedrich Wilhelm Raiffeisen suchte mit seinen Gründungen die bäuerliche Not zu überwinden. Wir sollten uns daran erinnern, dass beide für wesentliche Säulen der heutigen Bankenlandschaften stehen: Schulze-Delitzsch für das Sparkassenwesen und der Name Raiffeisen erklärt sich fast von selbst. Rund zehn Jahre nach den ersten genossenschaftlichen Gründungen wurde der rechtliche Status diskutiert. Der erste Entwurf von Schulze-Delitzsch ist von 1859. 1861 trat in Preußen das Handelsgesetzbuch in Kraft. Es mussten dann die Anpassungen geprüft werden. Das erste Genossenschaftsgesetz wurde im Preußischen Gesetz vom 27.03.1867 veröffentlicht und vom Deutschen Reich nach dessen Gründung 1871 unverändert übernommen. Nach dem Tod von Schulze-Delitzsch 1883 kam 1889 die Überarbeitung als Gesetz betreffend Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 01.05.1889. Die entscheidende  Neuerung betraf die Revision, die alle zwei Jahre durch einen sachverständigen Revisor zu erfolgen hatte. Dieser war gerichtlich auf Antrag der Genossenschaft zu bestellen. Damit war die genossenschaftliche Prüfung schon 60 Jahre vor der aktienrechtlichen Prüfung Gesetzesbestandteil

Unterschätzte Relevanz

Ihre Blüte erlebte die Genossenschaftsbewegung in Deutschland zu Beginn der 30iger Jahre des 20. Jahrhunderts mit mehr als 52.000 Genossenschaften. (Wir haben heute ca. 8.200 Genossenschaften, dabei überwiegend Volks- und Raiffeisenbanken). Selbst in den schlimmsten Jahren der Weltwirtschaftskrise von 1929 bis 1932 nahm diese Zahl nur unwesentlich ab. Die Genossenschaft hat damit ihre Krisenfestigkeit bewiesen, weit vor anderen Kapitalgesellschaften wie GmbH´s und Aktiengesellschaften. Auch heute noch hat, statistisch gesehen, die Genossenschaft die mit Abstand geringste Insolvenzquote von weniger als 0,1 Prozent pro Jahr. Fragt man allerdings einen Absolventen einer juristischen Fakultät, selbst von Universitäten, die ein „Institut für Genossenschaftswesen“ führen, wie Marburg, Münster und Köln nach Inhalten im Genossenschaftsrecht, erntet man überwiegend Kopfschütteln. Noch heute werden Studenten der Rechtswissenschaft ohne größere Kenntnis des Genossenschaftsrechts zu Anwälten "gekürt". Wer bei einer Handels- oder Handwerkskammer die Frage nach der geeigneten Unternehmensform für sein "Startup" stellt, wird in alle möglichen Rechtsformen hineinberaten, mit Ausnahme einer Genossenschaft. Die Frage an einen Vertreter der Steuerberaterzunft führt zu keinen anderen Ergebnissen. Und auch bei Anmeldungen bei den öffentlichen Stellen, unser tägliches Geschäft, hat man vielerorts das Gefühl, man käme mit einem Alien, dem unheimlichen Wesen aus dem All, von dem zwar einige schon gehört haben, aber keiner so recht Kontakt hatte.

Die Lanze brechen, Probleme lösen

Trotzdem sind in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen Mitglied einer Genossenschaft, in Europa mehr als 140 Millionen, weltweit sogar mehr als 1 Milliarde Menschen. Der Genossenschaftsgedanke setzt sich zunehmend fort, was auch die UNO dazu bewegte, das Jahr 2012 zum „Jahr der Genossenschaften“ auszurufen. Genossenschaften seien die Gesellschaftsform, die die Probleme der Welt am ehesten in den Griff bekommen können. Das „Warum“ erklärt sich über das Wesen der Genossenschaft. Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Der Fördergedanke ist demnach vorrangig und nicht die Gewinnerwartung. Also „Membership Value“ statt „Shareholder Value“. Die Genossenschaft wird von Menschen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor „feindlichen Übernahmen“ geschützt. Allen Genossenschaften ist jedoch gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Das so genannte Identitätsprinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit. Dabei sollten die von Schulze-Delitzsch verankerten Grundprinzipien: „Der Wille zur staatsfreien gemeinschaftlichen Selbsthilfe durch die Selbstverwaltung des genossenschaftlichen Unternehmens in Selbstverantwortung aller gleichberechtigten Mitglieder“ fester Bestandteil der Unternehmensführung eines Genossenschaftsvorstandes sein.

Einsatzmöglichkeiten

Womit wir zu der Frage hinführen wollen, ob Genossenschaftsmodelle auch im Kapitalanlagemarkt eine Alternative bieten? Sagen wir es mal so: das hängt ganz von der Intention ab, mit der jemand eine Kapitalanlage auflegt. Wir haben eingangs die hohe Transparenz durch die Mitgliedermitbestimmung erläutert. Hinzu kommt ein durchgängiges Prüfungswesen durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband, das eben nicht nur formale Kriterien (wie grundsätzlich bei einer Prospektprüfung durch die BaFin), sondern eben auch wirtschaftliche Aspekte zum Inhalt hat. Dagegen bietet die Genossenschaft als Rechtsform auch grundlegende Vorteile. So ist ihr Handlungsgebiet nicht ganz so reglementiert wie bei Emissionen nach dem Kleinanlegerschutzgesetz. Außerdem fallen Initiierungskosten nur einmal an und liegen in der Regel deutlich unter denen von Alternative Investment Funds (AIF). Wer sich demnach in irgendeiner Weise wirtschaftlich, gesellschaftlich oder kulturell engagieren will, der sollte zuerst prüfen, ob eine Genossenschaft für ihn Sinn macht. Durchaus auch als Familiengenossenschaft, wie eine Reihe von erfolgreichen Gründungen in jüngster Vergangenheit zeigen. Auch die vielen Bürgergenossenschaften im Energiebereich sind ein beredtes Beispiel, wie sich die Menschen in ihrer Region zum gemeinschaftlichem Vorteil zusammenfinden, kooperieren und sich aus dem Ergebnis der gemeinsamen Arbeit fördern.

Wem also:
  • Kooperieren zu gegenseitigem Vorteil auf Basis von Vertrauen wichtig ist,
  • klar ist, dass man gemeinsam mehr bewegen kann, statt dies allein zu tun,
  • wichtig ist, eine nahezu insolvenzresistente Unternehmensform ohne organisatorische Hürden für sein Startup zu wählen, der sollte über Genossenschaften nachdenken. Es gibt für jedes Problem eine genossenschaftliche Lösung. Deshalb kann die eingangs gestellte Frage uneingeschränkt mit „Ja“ beantwortet werden.

Ein Kommentar von Olaf Haubold, Genossenschaftsberater

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